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Virus-Verbreitung schnellstmöglich unterbinden

Gesundheit von Mensch & Tier
10. März 2021

Quarantäne als wichtiger Schutz für Bewohner in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Schutzausrüstung für 1 Million Euro ausgegeben

Dem Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen kommt in der Corona-Pandemie ein besonderer Stellenwert zu. Ein wichtiger Baustein neben den Schutzimpfungen und regelmäßigen Testungen von Bewohnern, Mitarbeitern und Angehörigen ist hier auch weiterhin die Quarantäne von Bewohnern in Zimmern oder Wohnbereichen, um eine Ausbreitung innerhalb der Einrichtungen schnellstmöglich zu unterbinden. Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Berchtesgadener Land ist hierzu im ständigen Kontakt mit den Heimleitungen. Die jüngsten Ereignisse haben die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens erneut bestätigt. In einer zweiten Reihentestung ist bei einem Ausbruchsgeschehen in einem Pflegeheim die britische Virusvariante nachgewiesen worden. Alle Kontaktpersonen befanden sich bereits in vorsorglicher Isolation.


Seit dem Frühjahr 2020 mit Beginn der Corona-Pandemie liegt im Berchtesgadener Land wie in ganz Bayern ein Fokus auf der Prüfung, Beratung und Unterstützung betroffener Pflege- und Behinderteneinrichtungen. Besonders die örtliche „Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtung, Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA) ist dabei besonders gefordert. Ihre Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie von Menschen mit Behinderung erkannt, beachtet und geschützt werden. Mehrmals täglich werden daher notwendige Abstimmungen durchgeführt.


Alle Einrichtungen müssen durch ihren Pandemiebeauftragten entsprechende Hygiene-, Besuchs-, Test- und Sicherheitskonzepte erstellen. Diese werden mit dem Gesundheitsamt gegebenenfalls auch weiter optimiert. Grundlagen dafür sind neben den bestehenden Gesetzen auch weitere Rechtsgrundlagen, wie das Infektionsschutzgesetz oder die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, mit ihren entsprechenden Ergänzungen und nicht zu vergessen die wissenschaftlichen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.


Die daraus resultierenden, erforderlichen Maßnahmen werden vom Gesundheitsamt und der FQA mit den betroffenen Einrichtungen abgesprochen und eingeleitet. Dazu zählt etwa die immer wieder thematisierte Quarantäne von Bewohnern in Zimmern oder in ganzen Wohnbereichen, um das Infektionsgeschehen zum Wohle aller Bewohner und Mitarbeiter einzudämmen. Dabei werden, wenn erforderlich, auch zeitnah entsprechende Hygienebegehungen mit dem Amtsarzt, der schnellen Einsatzgruppe Pflege und der örtlichen FQA durchgeführt.


Auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird seit Monaten mit erheblichen Anstrengungen das Ziel verfolgt, einzelne Infektionen so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus dadurch so weit wie möglich zu verhindern. Um das zu erreichen, müssen Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrochen werden. Dies ist umso wichtiger, seit auch in Bayern immer öfter Virus-Varianten nachgewiesen werden. Gemäß den Verordnungen des Freistaats Bayern ist das Gesundheitsamt in diesem Fall zusätzlich angewiesen, die Quarantäne-Zeit bei positiven Bewohnern zu verlängern, da eine höhere Übertragungsmöglichkeit bereits in Untersuchungen nachgewiesen wurde. Erst nach Ablauf der Quarantänezeiten und nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann das Gesundheitsamt die Quarantäne für den Wohnbereich oder das Zimmer aufheben.


Neben dem ständigen Austausch mit allen Beteiligten im Falle einer Quarantäne bieten Gesundheitsamt und FQA den Einrichtungen im Bedarfsfall weitere Unterstützung, wie zum Beispiel FFP2-Masken (114.000 Stück), Kittel, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schnelltests (86.400 Stück) an, die über die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) des Landkreises Berchtesgadener Land verteilt werden. Diese bereits ausgegebene Schutzausrüstung hat einen Wert von rund 1,05 Millionen Euro. Bei pandemiebedingtem Personalmangel kann zusätzlich Unterstützung durch den Pflegepool Bayern in Form von Fach- und Hilfskräfte vermittelt werden. Dieses Angebot wurde schon mehrfach in Anspruch genommen, stets mit sehr positiven Rückmeldungen.