Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Verhütungsmittelfonds für BürgerInnen im Berchtesgadener Land

Gesundheit von Mensch & Tier
30. Juni 2022

Ein Verhütungsmittelfonds ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz im Landkreis Berchtesgadener Land ab sofort, Kosten für Verhütungsmittel bei der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Bad Reichenhall zu beantragen.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Verhütungsmittel, ab dem 19. Lebensjahr müssen Frauen die Rezeptgebühr selbst finanzieren und ab dem Alter von 22 Jahren sind die Kosten für Verhütungsmittel selbst zu tragen. Hintergrund ist die Reform der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004. Besonders stark betroffen sind hiervon Frauen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen und sich ein Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Anti-Baby-Pille oder auch die Spirale als Langzeitverhütungsmittel nicht leisten können.
 

Die Möglichkeit zur Verhütung, das heißt die selbstbestimmte Entscheidung über den Zeitpunkt einer Schwangerschaft und die Anzahl der Kinder, sollte allen Menschen im reproduktiven Alter zur Verfügung stehen. Dies ist nicht mehr gewährleistet, wenn der Zugang zu Verhütungsmitteln aus finanziellen Gründen eingeschränkt ist.
 

Ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche können zu erheblichen psychosozialen Problemen führen. Durch eine geeignete Verhütung kann dies verhindert werden. Hierbei kann der Verhütungsmittelfonds, der von der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und im Netzwerk der Gesundheitsregionplus zur Umsetzung angeregt wurde, unterstützen.
 

Frauen, die Sozialleistungen oder ein sehr geringes Einkommen beziehen, ist es nun möglich, die Kosten der Verhütungsmittel zu beantragen. Auch Männern mit geringem Einkommen bzw. Sozialleistungsbezug kann aus dem Fonds eine Sterilisation finanziert werden.


Eine ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Beantragung, bietet die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Bad Reichenhall. Termine können unter den Telefonnummern 08651 773 824; 08651 773 838; 08651 773 815 oder 08651 773 831 vereinbart werden.
 

Nähere Informationen zur Antragstellung gibt es auch hier.
 

Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Berchtesgadener Land, es besteht kein Rechtsanspruch.