Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

KiTa-Personal und Lehrer priorisiert

Gesundheit von Mensch & Tier
26. Februar 2021

Erhöhter Anspruch auf Schutzimpfung für Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen

Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen oder Förderschulen tätig sind, haben nun mit hoher Priorität einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat nun die Landkreise über das Vorgehen informiert.


Das Impfangebot richtet sich an Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund- oder Förderschulen einschließlich der mit Förderschulen räumlich verbundenen Kinderbetreuungseinrichtungen tätig sind. Vom Begriff der Kinderbetreuungseinrichtungen sind auch die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) und der Schülerheime umfasst. Auch private Grund- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke und schulvorbereitende Einrichtungen sind ebenso wie das Verwaltungspersonal und das Personal in der Mittags- und Nachmittagsbetreuung sowie der Jugendsozialarbeit an Schulen mit adressiert.


Im Landkreis Berchtesgadener Land können sich diese Personen im Impfzentrum in Ainring impfen lassen. Die Entsendung von mobilen Teams ist nicht vorgesehen.


Die Teilnahme an der Impfung ist freiwillig; es handelt sich um ein Angebot des Freistaats Bayern. Die Teilnahme erfolgt im Schulbereich im Rahmen des Dienstes.


Informationen zum Anmeldeverfahren

Die Impfung erfolgt nach der Anmeldung über BayIMCO (www.impfzentren.bayern).

  • Die Impfberechtigen registrieren sich hierzu im Terminvereinbarungssystem BayIMCO.
  • Anzukreuzen ist die Rubrik „Tätigkeit in einer Grund- oder Förderschule bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen oder in der Kindertagespflege“.
  • Impfberechtigte nach § 3 Abs. 1 Nr. 6a CoronaImpfV, die sich bereits in BayIMCO angemeldet haben, müssen sich neu anmelden.
  • Durch die Terminvergabe ist gewährleistet, dass die Impfberechtigten vorrangig einen Impftermin erhalten.