Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
EU-Länder haben die unionsrechtliche Verpflichtung, alle zehn Jahre eine Volks- und Wohnungszählung durchzuführen. Der letzte Zensus wurde im Jahre 2011 durchgeführt – corona-bedingt wurde der eigentlich für das Jahr 2021 vorgesehene Termin auf 2022 verschoben.
Für den diesejährigen Zensus werden für den Zeitraum von Mai bis August 2022 im Landkreis Berchtesgadener Land zuverlässige und engagierte Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, gesucht. Mehr dazu hier.
Der Zensus ist eine Erhebung der genauen Bevölkerungs-, Gebäude und Wohnungszahl und gibt Aufschluss, wie unsere Gesellschaft lebt und arbeitet. Er ist zentraler Bestandteil der amtlichen Statistik und damit eine notwendige Voraussetzung als Planungsgrundlage des Bundes, der Länder sowie Gemeinden für die Erfüllung staatlicher Aufgaben – er liefert demographische Daten zu Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohn- und Arbeitssituation sowie dem Bildungsniveau. Das Bundesamt für Statistik bringt es mit dem Slogan „Erfassen, was ist. Gestalten, was wird“ klar auf den Punkt.
Die Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl ist rechtliche Grundlage zahlreicher Regelungen wie z. B. der Zusammensetzung des Bundesrates, der Einteilung der Wahlkreise, der Zuweisungen im Länder- bzw. kommunalen Finanzausgleich und pro Kopf berechneter EU-Fördergelder.
Der Zensus ist registergestützt. Das bedeutet, dass alle öffentlichen Register (Melderegister, Katasterregister etc.) mit den dazu vorhandenen Verwaltungsdaten für die Ermittlung des korrekten Zensusergebnisses herangezogen werden. Da die Daten in den Registern nicht oder nicht in ausreichend verwertbarer Qualität vorliegen und um das aus den Registern gezogenen Ergebnisses statistisch zu verifizieren, werden zusätzlich drei ergänzende Erhebungen durchgeführt:
Die Erhebungsstellen als Koordinierungsstelle der Landkreise und kreisfreien Städte, die in Zusammenarbeit mit den Erhebungsbeauftragten (Interviewer) vor Ort bei den Auskunftspflichtigen die Daten erheben, die Statistikämter der Länder, die in den einzelnen Bundesländern die Daten sammeln, und das Bundesamt für Statistik, das verantwortlich zeichnet für das Ergebnis des Zensus 2022, die Daten der einzelnen Bundesländer zusammenführt und auswertet, bilden mit den vorhandenen öffentlichen Verwaltungsregistern das Gerüst des registergestützten Zensus 2022.
Der/Die Auskunftspflichtige hat folgende Möglichkeiten ihrer/seiner Auskunftspflicht nachzukommen:
Der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben beim Zensus oberste Priorität. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz Ihrer Daten garantieren.
Die für den Zensus 2022 erhobenen Daten werden in der Erhebungsstelle durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gesichert. Außerdem werden Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit getroffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten gewährleisten. Die Nutzung allgemein zugänglicher Netze ist im Bereich zensusrelevanter Daten in Bayern nur mit dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren vorgesehen.
Für die im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik. Niemals dürfen Einzelangaben aus einer amtlichen Statistik an andere Verwaltungsstellen zurückgespielt werden – weder ans Finanzamt, noch an die Polizei oder an die Meldebehörden. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form, um Rückschlüsse auf einzelne Personen von vornherein auszuschließen.
Weitere Informationen zum Zensus sind online beim Bundesamt für Statistik unter www.zensus2022.de und dem Bayerischen Landesamt für Statistik unter www.statistik.bayern.de/Zensus2022 abrufbar.
Für weitere Fragen sowie bei Interesse, den Zensus 2022 aktiv als Interviewer zu unterstützen, steht die Erhebungsstelle des Landkreises Berchtesgadener Land, Breslauer Straße 46 in Freilassing, telefonisch unter 08651 773-289 oder per E-Mail an zensus-erhebungsstelle@lra-bgl.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprache wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Weitere Informationen für die Bewerbung als Interviewer für den Zensus fionden Sie hier.
Das Teilnahmeformular können Sie hier direkt abrufen.