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Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege und für Faschingsvereine

Landkreis
01. Februar 2021

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat ein Hilfsprogramm für Vereine der Heimat- und Brauchpflege aufgelegt. Unterstützt werden ebenfalls Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine in Bayern. Damit, so das Ministerium, will die Bayerische Staatsregierung gewährleisten, dass das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine auch in Zukunft gesichert ist und Traditionen und Bräuche in Bayern erhalten bleiben.

Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 – bis zu 2.000 Euro pro Verein.


Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen.


Anträge auf Unterstützung können bis spätestens 30. Juni 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München, eingereicht werden.


Den Antrag sowie die Richtlinien zum Förderprogramm finden Vereine auf der Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/.