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Große Bedeutung von Assistenzhunden

Jugend, Familie & Soziales
01. September 2022

Das Thema „Assistenzhunde“ hat Larissa Messmer, am Landratsamt zuständig für die Projektarbeit für Menschen mit Behinderung, für eine Informationsveranstaltung am Landratsamt Berchtesgadener Land aufgegriffen. Unterstützt wurde sie dabei von der Referentin Michaela Schäffer, die sich für die gemeinnützige Organisation „Pfoten Piloten“ engagiert.


Insbesondere Hilfsorganisationen wie die Polizei, die Freiwillige Feuerwehr und die Wasserwacht, aber auch die Seniorenbeauftragten der Gemeinden sollten durch die Veranstaltung am Landratsamt wichtige Informationen zum Thema und zum Umgang mit Assistenzhunden erhalten. Zunächst wurde die Bedeutung erklärt: Bei einem Assistenzhund handelt es sich um ein lebendiges Hilfsmittel zur Sicherstellung von Teilhabe, Mobilität und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung. Sehr überrascht waren viele Teilnehmer über die Tatsache, dass es sich bei Assistenzhunden nicht nur um sogenannte „Blindenführhunde“ handelt, wie es den meisten Menschen ein Begriff ist, sondern dass diese Hunde auch als Orientierungshilfe bei Gehörlosigkeit und Demenz, zur Unterstützung bei Einschränkungen der Mobilität, bei epileptischen Anfällen, durch Diabetes verursachte Unterzuckerung, bei Schlaganfällen, bei Addison Krisen, bei Herzerkrankungen, bei Asthmaanfällen, bei allergischen Schocks, Anfällen von Narkolepsie und Schlafkrankheit, als emotionale Stütze für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen und als emotionale Stütze bei psychischen oder psychiatrischen Erkrankungen dienen.
 

Wie funktioniert das?

Der Assistenzhund unterstützt Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Die Aufgaben werden individuell auf die Bedürfnisse abgestimmt. Dazu zählen Hilfeleistungen wie das An- und Auskleiden, Gegenstände oder Medikamente bringen, Türen und Fenster öffnen und schließen, Lichtschalter betätigen, im Straßenverkehr führen und vieles mehr. Am meisten überrascht waren die Teilnehmer von der Tatsache, dass entsprechend ausgebildete Assistenzhunde sogar in der Lage sind, Leben zu retten und Krankenhaus-Aufenthalte ihrer Besitzer zu vermeiden. So sind sie beispielsweise befähigt, noch vor dem Beginn eines epileptischen Anfalls dies zu erkennen und dem Besitzer die entsprechenden Medikamente zu bringen.
 

Aus diesem Grund wurde auch die Wichtigkeit der Zutrittsrechte von Assistenzhunden thematisiert. Diese sind gesetzlich geregelt: Für Menschen mit Behinderung besteht ein Rechtsanspruch, der ihnen die Begleitung durch einen Assistenzhund zu den der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen ermöglicht. Hierzu zählen z.B. alle Geschäfte, Krankenhäuser, Praxen, Hotel- und Gastronomiebetriebe, Apotheken, Fitness-, Sport- und Kultureinrichtungen, Veranstaltungshallen und -orte sowie alle Kirchen und der ÖPNV.
 

Der Referentin war es ein großes Anliegen, darauf hinzuweisen, dass an einem Unfallort die Polizei, die Ärzte oder Helfer den Assistenzhund auf keinen Fall in ein Tierheim bringen dürfen, sondern ihn mit in das jeweilige Krankenhaus oder in die ärztliche Praxis nehmen müssen. „Denn durch eine eventuelle Traumatisierung im Tierheim können bei dem Hund sämtliche erworbenen Befähigungen ausgelöscht werden“, betonte Michaela Schäffer.
 

Fragen zu diesem Thema beantwortet Larissa Messmer per E-Mail an larissa.messmer@lra-bgl.de oder telefonisch unter 08651/773 -832.
 

Weitere Informationen zum Thema Assistenzhunde gibt es außerdem unter www.pfotenpiloten.org.