Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Freistaat Bayern gewährt finanzielle „Oktober-Hilfe“ für das Berchtesgadener Land

Bildung, Arbeit & Wirtschaft
10. November 2020

Der Bayerische Ministerrat hat nach seiner heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt, dass die bereits vor dem 2. November von einem regionalen „Lockdown“ betroffenen Betriebe im Landkreis Berchtesgadener Land eine außerordentliche Wirtschaftshilfe durch den Freistaat Bayern erhalten.

Landrat Bernhard Kern zeigt sich hocherfreut über diese Nachricht: „Insbesondere für unsere Hotellerie und Gastronomie ist diese zusätzliche finanzielle Unterstützung eine ganz wichtige Hilfe. Ich bin Ministerpräsident Markus Söder und den Kabinettsmitgliedern, vor allem dem Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sowie der Staatsministerin Michaela Kaniber sehr dankbar, dass sie diese Unterstützung gewähren. Gemeinsam haben die Bürgermeister des Berchtesgadener Landes, Landrat Michael Fahmüller aus dem ebenfalls sehr betroffenen Landkreis Rottal-Inn und ich dafür gekämpft, dass unsere Wirtschaftsbetriebe die zusätzlichen Belastungen durch die seit 20. Oktober notwendigen Beschränkungen nun zumindest abgefedert bekommen. Bei allen, die sich für diese Unterstützung eingesetzt haben, möchte ich mich auch im Namen unserer Betriebe sehr herzlich bedanken.“


Geplant ist, dass die betroffenen Betriebe im Berchtesgadener Land bei Erfüllen der Voraussetzungen bis zu 38 Prozent zusätzlich zur Novemberhilfe über die bayerische „Lockdown-Hilfe“ erhalten.