Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Click & Meet mit Tests im Einzelhandel

Gesundheit von Mensch & Tier
12. April 2021

Berchtesgadener Land an drei Tagen in Folge über dem Inzidenzwert von 100

Im Landkreis Berchtesgadener Land ist der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 am Sonntag, 12. April 2021, den dritten Tag in Folge überschritten worden. Entsprechend der Vorgaben der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) ist das Landratsamt daher verpflichtet, die Überschreitung des Inzidenzwertes von 100 sowie die damit geltenden Änderungen der Corona-Maßnahmen bekannt zu geben.


Ab Dienstag, 13. April 2021 gelten folgende Maßnahmen:

  • Nächtliche Ausgangssperre: 22:00 bis 05:00 Uhr
  • Kontaktbeschränkung: Treffen von Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren Person
  • Sport: Erlaubt ist nur kontaktfreier Sport mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer haushaltsfremden Person. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
  • Außerschulische Bildung, Musikschulen: Veranstaltungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind untersagt.
    Ausgenommen sind Ausbildungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks sowie Erste-Hilfe-Kurst und der Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen, auch für notwendige praktische außerschulische Ausbildungsteile zur Vorbereitung zeitnah stattfindender Kammerprüfungen. Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.
  • Einzelhandel: Solange die Inzidenz zwischen 100 und 200 liegt, gilt entsprechen der aktuellen Änderung der 12. BayIfSMV weiterhin „Click & Meet“. Allerdings dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zuvor vorgenommenen POC-Antigenschnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zuvor vorgenommenen PCR-Tests vorweisen. Ein Selbsttest muss vor Ort unter Aufsicht vorgenommen werden (vier-Augen-Prinzip) und berechtigt lediglich zum Betreten dieses einen Ladengeschäfts, da kein Testnachweis erstellt werden kann.
  • Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten: geschlossen