Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Seit dem ersten Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Typ H5N8 bei Wildenten im Landkreis Passau im November 2020 wurde HPAIV in Bayern bei insgesamt 28 Wildvögeln sowie in sechs Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 08.03.2021). Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel sind zu befürchten.
Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des LGL, wonach ein besonders hohes Risiko in unmittelbarer Nähe zu Gewässern liegt, wird zum 13.03.2021 eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände des Landkreises Berchtesgadener Land erlassen, die in einem Abstand von weniger als 500 m zu folgenden Gewässern liegen:
Einzelheiten zur Stallpflicht und den angeordneten Schutzmaßnahmen können der „Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ des Landratsamtes Berchtesgadener Land entnommen werden. Die Allgemeinverfügung ist ab dem 12.03.2021 auf der Internetseite des Landratsamtes verfügbar (siehe Amtsblatt Nr. 10a vom 12.03.2021 - PDF).
Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen effektiv verhindert werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten (Telefon: +49 8651 773 304).
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch im Landratsamt unter +49 8651 773 304.
Abschließend wird drauf hingewiesen, dass Halter von Geflügel (z. B. Hühner, Wachteln, Enten, Puten, Gänse) die Haltung vor Beginn bei der Veterinärbehörde anzeigen müssen. Sollte eine derartige Anzeige versäumt worden sein, ist diese unverzüglich nachzuholen.
-------------------------------------------------
Näheres ist auch in der Pressemitteilung Nr. 24/21 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar.