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Alle Schulen und KiTas kommende Woche geöffnet

Bildung, Arbeit & Wirtschaft
12. März 2021

7-Tage-Inzidenzwert unter 100 – Verstärkerbusse im Einsatz

Aufgrund des heutigen 7-Tage-Inzidenzwertes von 85,9 (Stand Robert-Koch-Institut: 12. März 2021, 00:00 Uhr) können im Berchtesgadener Land in der kommenden Woche alle Schulen und KiTas im Landkreis öffnen. Ab Montag, 15. März, gelten dabei die aktualisierten Regelungen entsprechend der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV). Um den nötigen Abstand auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, hat das Landratsamt für die kommende Woche erneut den Einsatz von Verstärkerbussen für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler organisiert.


Gemäß den jüngsten Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bestimmt das Landratsamt am Freitag jeder Woche die für den Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung und gibt diese amtlich bekannt. Die entsprechende Regelung für Schulen und Kindertagesstätten gilt dann für den gesamten Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.


Für Schulen und Kindertageseinrichtungen im Berchtesgadener Land gelten damit ab Montag, 15.März, folgende Regelungen

Die Kindertageseinrichtungen sind aufgrund des 7-Zage-Inzidenzwerts unter 100 in der kommenden Woche im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich. Der Rahmenhygieneplan ist einzuhalten.


Ab dem 15. März 2021 sind zudem der Betrieb von organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung wieder zulässig. Auch hier gelten die für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen entsprechend des Inzidenzwertes. Die Betreuung der Kinder ist im Landkreis aufgrund des Inzidenzwertes also ebenfalls in festen Gruppen möglich.


Für die Schulen gelten aufgrund des Inzidenzwertes unter 100 ab Montag folgende Regelungen:

  • Grundschulen/Grundschulstufe der Förderzentren: Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
  • weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen, Staatsinstitute für die Ausbildung von Fach- bzw. Förderlehrern: Aufgrund der Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 m in allen Jahrgangsstufen statt.
  • Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
  • Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.


Relevant für den Schulbesuch ist der Inzidenzwert am Standort der Schule, nicht am Wohnort der Schülerinnen und Schüler. Infektionsschutzrechtlich angeordnete Maßnahmen, wie insbesondere die Maskenpflicht, sind einzuhalten.


Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise deren Erziehungsberechtigte), für die die derzeitige Situation eine individuell empfundene erhöhte Gefährdungslage darstellt, können einen Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen stellen. Mit diesem Antrag ist keine Beurlaubung vom Distanzunterricht im Ganzen verbunden. Ein Anspruch auf gesonderten Distanzunterricht besteht nicht. Ein Besuch der Schule an Tagen, an denen schriftliche Leistungsnachweise stattfinden, ist möglich. Diese Regelung wird bis zum Beginn der Osterferien verlängert.


Einsatz von Verstärkerbussen für die Schülerbeförderung

Um den nötigen Abstand zu gewährleisten, wenn ab Montag in allen Schulen im Berchtesgadener Land ein Wechsel- bzw. Präsenzunterricht stattfindet, geht der Landkreis auf Nummer sicher und setzt für die nächste Woche wieder Verstärkerbusse für die Schülerbeförderung ein. Die Verstärkerbusse fahren ab Montag, 15. März 2021, im gewohnten Umfang wie bereits im Vorjahr. Jeweils zu den Spitzenzeiten morgens und mittags werden acht Linienbusverbindungen des ÖPNV mit zusätzlichen Bussen zur Erhöhung der Beförderungskapazitäten verstärkt. Der entsprechende Auftrag an die beiden Verkehrsunternehmen wurde erteilt.
 

Wichtiger Hinweis zum Umgang mit Krankheitssymptomen

Auch in Bayern breiten sich Coronavirus-Infektionen aus, die durch bestimmte Mutationen hervorgerufen werden. Wie sich diese neuen Mutationen auf den Verlauf der Pandemie auswirken werden, ist noch unklar. Jedoch ist absehbar, dass sie die Pandemiebekämpfung erschweren, da die Mutationen ansteckender sind. Umso wichtiger ist es, dass Personen mit Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen die Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nicht bzw. bei leichten Symptomen nur mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 besuchen.


Ab Montag, 15. März 2021, gilt daher in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit Folgendes:

  • Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Einrichtungen weiterhin ohne Test besuchen.
  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch bzw. die Tätigkeit in KiTas und Schulen nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
  • Kranke Kinder und Beschäftigte mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Einrichtungen nicht besuchen oder in ihnen tätig sein. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die betreffende Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich.
  • Der erforderliche Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht.