Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Das COVID-19-Infektionsgeschehen im Berchtesgadener Land ist weiterhin hoch. Eine Impfung gegen COVID-19 ist der wirkungsvollste Schutz vor Infektionen und wird dringend empfohlen. Das Impfzentrum Berchtesgadener Land bietet Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu der Schutzimpfung mit mehreren Impfterminen, sowohl stationär im Impfzentrum in Ainring, als auch mit den Mobilen Teams an. Erklärtes Ziel ist es, den Zugang zu COVID-19-Impfungen im Landkreis weiter auszubauen und für die Bürgerinnen und Bürger möglichst unkompliziert zu gestalten. An diesem Wochenende starten darüber hinaus auch die Impfungen für Unter-12-Jährige.
Die Auffrischungsimpfung kann 5 Monate ab dem Zeitpunkt der 2. Impfung vorgenommen werden. Ein Unterschreiten des 5-Monats-Abstands ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme dieses Grundsatzes ist bei einer vorherigen Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson gegeben. Hier ist die Auffrischungsimpfung nach 4 Wochen möglich.
Für Personen, die vor oder nach einer COVID-19-Impfung eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, hat die STIKO vor kurzem die Empfehlung geändert. Sowohl Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, als auch Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von 6 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Aufgrund der Weisungslage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege kann dieser Mindestabstand von 5 Monaten im Impfzentrum Berchtesgadener Land nicht unterschritten werden. So lange diese Weisungslage bestand hat, wird um Verständnis gebeten, dass eine Unterschreitung nicht möglich ist. Sobald es hier Änderungen gibt, wird das Landratsamt unverzüglich informieren.
Grundsätzlich sind alle Angebote für Personen ab 12 Jahren ohne Terminvereinbarung möglich. Angesichts des aktuell sehr hohen Andrangs im Impfzentrum sowie bei den mobilen Teams wird jedoch dringend empfohlen, sich vorab unter www.impfzentren.bayern zu registrieren und einen Termin über die drei untenstehenden Möglichkeiten zu vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten darauf, dass Terminvereinbarungen entsprechend eingehalten werden. Termine können sowohl für das Impfzentrum in Ainring als auch für die Mobilen Teams in Berchtesgaden vereinbart werden. Der gewünschte Ort kann im Zuge der Terminvereinbarung ausgewählt werden.
Im Impfzentrum in Ainring besteht Wahlfreiheit hinsichtlich des Impfstoffs. Es stehen Impfstoffe von Moderna und BioNTech/Pfizer zur Verfügung. Sofern Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren das Angebot wahrnehmen möchten, ist zudem zu beachten, dass mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein muss.
Die Zweitimpfungen werden innerhalb der Mindestabstände durchgeführt. Das bedeutet konkret:
Angeboten werden Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer. Die Zweitimpfungen finden im Abstand von 3 Wochen statt.
Eine Terminvereinbarung für Impfungen im Impfzentrum in Ainring und der mobilen Station in Berchtesgaden ist derzeit über drei Wege möglich:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum achten darauf, dass terminierte Impftermine entsprechend eingehalten werden.
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage kann es insbesondere für Personen ohne Terminvereinbarung zu Wartezeiten kommen. Zu Beginn der Öffnungszeiten ist die Auslastung erfahrungsgemäß am höchsten. Es wird daher empfohlen, dies zu berücksichtigen.
Informationen für Impfungen für Unter-12-JährigeDie ersten Impftermine für Unter-12-Jährige können am Wochenende, 18. und 19. Dezembern, durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Impfungen für diese Personengruppe an folgenden weiteren Tagen vorgesehen: 28.12. bis 30.12.2021, 07.01. bis 09.01.2022, 14.01. bis 16.01.2022, 21.01. bis 23.01.2022 sowie 28.01. bis 30.01.2022.
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