Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Das Landratsamt informiert, dass mit Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) erstmals u. a. auch Spielhallen sowie Gaststätten, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bereithalten, zum Anschluss an das zentrale, spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS verpflichtet sind.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trifft umfangreiche Regelungen zu einem zentralen, spielformübergreifenden Sperrsystem, das zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht unterhalten wird.
Seit 1. Juli 2021 besteht daher eine Pflicht zum Anschluss an die zentrale Spielersperrdatei. Diese besteht auch bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen, Gaststätten (Schank und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe) und Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, aufgestellt werden.
Mit der Verpflichtung zum Anschluss an die zentrale Sperrdatei gehen für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen eine Vielzahl von Pflichten einher. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen:
Bei Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen oder in Gaststätten aufgestellt sind, obliegt die Erfüllung dieser Pflichten – jeweils soweit ihre Einflussnahmemöglichkeit auf den Betriebsablauf reicht – bei Personenverschiedenheit sowohl dem Automatenaufsteller als auch dem Betreiber der Örtlichkeit, an dem die Aufstellung erfolgt, also beispielsweise dem Gastwirt oder dem Spielhallenbetreiber.
Mit der Errichtung und Unterhaltung des Spielersperrsystems OASIS ist das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt, beauftragt. Dieses stellt auf seiner Website unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/glücksspiel/spielersperrsystem-oasis nähere Informationen zum Anschluss und zu technischen Fragen bereit. Seit 1. Juli 2021 wird auf der dortigen Website ein Onlineformular zur Registrierung zum Anschluss an das OASIS Spielersperrsystem für alle Veranstalter/Automatenaufsteller bereitgestellt.
Da vor diesem Hintergrund absehbar ist, dass ein Anschluss an OASIS und die Umsetzung der genannten Pflichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrages 2021 noch nicht vollumfänglich möglich ist, wird eine Übergangsregelung geschaffen. Die Übergangsregelung stellt klar, dass Spielhallen und Gaststätten die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten, von der Pflicht zum Anschluss an OASIS und von der Erfüllung der Verpflichtungen befreit sind, solange und soweit dies technisch noch nicht möglich ist. Längstens gilt diese Befreiung bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, da zu erwarten ist, dass bis dahin ein Anschluss möglich ist.
Die Übergangsregelung befreit aber von der Erfüllung dieser Verpflichtungen nur, soweit der Anschluss und die Erfüllung dieser Pflichten technisch noch nicht möglich sind. Unberührt bleibt die Verpflichtung, bereits mögliche Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen und insbesondere ab sofort einen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.