Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen ab Montag

Gesundheit von Mensch & Tier
28. März 2021

7-Tage-Inzidenzwert im Berchtesgadener Land 3 Tage in Folge unter 100

Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) am heutigen Sonntag, 28 März 2021, für das Berchtesgadener Land veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 76,5 und damit den dritten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 100. Damit können ab Montag wieder Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten.


Entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten ab Montag, 29. März 2021, folgende Lockerungen:

  • Ausgangssperre: Die Ausgangsperre von 22:00 bis 5:00 Uhr wird aufgehoben
  • Private Kontakte: Erlaubt sind ab sofort wieder bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.
  • Einzelhandel: Mit vorheriger Anmeldung darf sich ein Kunde je angefangene 40 m² im Geschäft aufhalten. Eine Kontaktdatenerhebung ist notwendig.
  • Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten: Ein Besuch ist mit vorheriger Terminbuchung sowie Kontaktdatenerhebung (zwingend erforderlich) möglich.
  • Kontaktfreier Individualsport: Erlaubt sind maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

Steigt der Inzidenzwert an 3 Tagen hintereinander über 100 oder fällt an 3 Tagen unter 50 entfallen diese Lockerungen bzw. sind weitere Lockerungen möglich. Das Landratsamt Berchtesgadener Land veröffentlicht dazu gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine entsprechende Bekanntmachung. Die jeweiligen neuen Regelungen gelten in diesem Fall einen Tag nach der Bekanntmachung durch die Kreisverwaltungsbehörde.