Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Der vom Robert-Koch-Institut (RKI) am heutigen Sonntag, 28 März 2021, für das Berchtesgadener Land veröffentlichte 7-Tage-Inzidenzwert liegt bei 76,5 und damit den dritten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 100. Damit können ab Montag wieder Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft treten.
Entsprechend der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten ab Montag, 29. März 2021, folgende Lockerungen:
Steigt der Inzidenzwert an 3 Tagen hintereinander über 100 oder fällt an 3 Tagen unter 50 entfallen diese Lockerungen bzw. sind weitere Lockerungen möglich. Das Landratsamt Berchtesgadener Land veröffentlicht dazu gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine entsprechende Bekanntmachung. Die jeweiligen neuen Regelungen gelten in diesem Fall einen Tag nach der Bekanntmachung durch die Kreisverwaltungsbehörde.