Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Hierfür fand am 9. März 2022 ein Ortstermin an der B20 in Laufen statt. Ziel war es, festzustellen, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Anwohnersituation bestehen. Zum Termin waren vom Verwaltungsgericht München, vertreten durch den Vorsitzenden Richter Dietmar Wolff, die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes Berchtesgadener Land, das Staatliche Bauamt Traunstein sowie der Antragsteller Peter Schmid, Vorsitzender der Bürgerinitiative B20 Laufen, geladen.
Um die aktuelle Verkehrsbelastungssituation bewerten zu können, hat das Landratsamt ohne Anforderung durch das Gericht vom Staatlichen Bauamt in Traunstein eine freiwillige Lärmberechnung eingeholt und die Ergebnisse beim Erörterungstermin mit einfließen lassen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImschV) nach aktueller Rechtsprechung für die Berechnung der Lärmwerte Anwendung findet und eine Reduzierung auf Tempo 30 km/h zu einer Verbesserung dieser Werte führt. Zudem wird durch die Reduzierung auf Tempo 30 km/h die Verkehrssicherheit in mehreren engeren Straßenabschnitten und straßennaher Bebauung in diesem Bereich erhöht. Der oft sehr nahe LKW-Begegnungsverkehr wird ebenfalls entlastet. Dem Antrag auf ein Nachtfahrverbot wurde aus verschiedenen dagegenstehenden Gründen nicht stattgegeben.
Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage hat das Landratsamt Berchtesgadener Land auf Vorschlag des Gerichts zugesichert, eine ganztägige Tempo-30-Anordnung – auf Höhe des Klosters beim Stadttor bis etwa auf Höhe der Tankstelle in beide Fahrtrichtungen –bis spätestens 1. Mai 2022 zu erlassen. Dies erfolgte durch die untere Verkehrsbehörde umgehend. Die Beschilderung wurde, dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Straßenmeisterei Freilassing, bereits am Montag, 21. März 2022, nachmittags aufgestellt.