Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

StmI: Brexit: Informationen zum Aufenthaltsrecht

EU-Bürger, Drittstaater & Nationalität
05. Februar 2019

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration informiert:

Großbritannien tritt voraussichtlich mit Ablauf des 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Noch wird darüber verhandelt, wie die rechtliche Situation der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen bzw. der EU-Bürgerinnen und Bürger, die sich in Großbritannien aufhalten, nach dem Brexit aussehen wird. Neben einem geregelten Brexit mit Austrittabkommen und Übergangsphase ist auch ein ungeregelter Austritt ein denkbares Szenario.


Für britische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, ergeben sich aus der aktuellen Informationslage vor allem im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht unterschiedliche Fragestellungen.  Daher hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die wichtigsten Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit, sowohl für den Fall eines geregelten wie auch ungeregelten Brexits, zusammengestellt. Sie finden hier auch entsprechende Informationen für Einbürgerungsbewerber.


Für aufenthaltsrechtliche Fragen im Einzelfall ist Ihre örtliche Ausländerbehörde zuständig. Für Fragen zur Einbürgerung im Einzelfall erhalten Sie Informationen bei Ihrer örtlichen Kreisverwaltungsbehörde.


Weiterlesen ...