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Der Winternotfallplan der Staatsregierung ist mit einem Katastrophenplan nach Art. 3 BayKSG zu vergleichen. Dies bedeutet, dass man sich für den – zwar sehr unwahrscheinlichen, aber nicht völlig auszuschließenden – Fall vorbereitet, dass über die Wintermonate noch einmal 30.000 Asylbewerber nach Bayern kommen. In diesem Fall müsste der Landkreis noch einmal 200 bis 300 Asylbewerber aufnehmen, also fast so viele Personen, wie in den letzten zwei Jahren zusammen im Landkreis untergebracht wurden.
Klar ist, dass es sich hier um eine Planung handelt, die nur im absoluten Notfall schrittweise umgesetzt wird. Die derzeitige Lage deutet auf eine leichte Entspannung hin. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Notfallplan der Staatsregierung, also die sehr kurzfristige Zuweisung von 200 – 300 Asylbewerbern im Landkreis Berchtesgadener Land, umgesetzt wird. Dennoch ist für diesen Notfall für die Wintermonate vorzusorgen.
Deshalb wurden vom Landkreis für die Notquartiere landkreiseigene Schulturnhallen in die Planung aufgenommen. Eingeplant wurden jeweils eine Schulturnhalle in Laufen, in Freilassing und in Bad Reichenhall. Damit wäre die Belegung von rund 250 Plätzen über die Wintermonate möglich. Die Schulen und die Gemeinden wurden über die Notfallplanung entsprechend informiert.
Über die Bereitstellung von Notquartieren werden im Notfall auch die Verpflegung, die soziale und medizinische Betreuung und Untersuchung sowie die Bewachung der Quartiere durch den Landkreis sicherzustellen sein.