Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Neue Außenstelle des Impfzentrums in Berchtesgaden eingerichtet

Gesundheit von Mensch & Tier
25. Februar 2021

Fortführung des Hausärztemodells – Ab sofort Registrierung für Impfwillige jeden Alters möglich

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert zum aktuellen Stand der Impfstrategie im Landkreis. In den Kalenderwochen 7 und 8 wurden dem Landkreis Berchtesgadener Land jeweils knapp 2.050 Impfstoffdosen zur Verfügung gestellt. Für die KW 9 ist die Lieferung von 1.752 Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen angekündigt.


Durch die Zuführung von nun insgesamt drei verschiedenen Impfstoffen, konnten vermehrt Erstimpfungen durchgeführt werden. Der Landkreis Berchtesgadener Land erhält mittlerweile Impfstofflieferungen der Vakzine von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca. Gemäß der Vorgabe des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna derzeit für Personen über 65 Jahren vorgesehen. Patienten im Alter unter 65 Jahren erhalten ausschließlich den Impfstoff von AstraZeneca. Eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.


Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat angekündigt, dass sich die verfügbare Impfstoffmenge in den nächsten Wochen weiter erhöhen soll. Um die zukünftigen Impfstoffmengen schnell der Bevölkerung zugänglich zu machen, werden die Kapazitäten im Landkreis deutlich ausgeweitet. Diese Ausweitung beruht auf mehreren Säulen.

  1. Ausbau der Kapazitäten im Impfzentrum
    Im Impfzentrum in Ainring werden die Kapazitäten von aktuell max. 280 Impfungen pro Tag in einem ersten Schritt auf 600 Impfungen hochgefahren. Dies erfolgt unter anderem durch eine Verlängerung der Impfzeiten auf täglich von 07:30 – 20:00 Uhr (auch am Wochenende) sowie einer Prozessoptimierung. Im Bedarfsfall könnten noch weitere Impfstraßen implementiert werden, um so weitere 150 Impfungen durchführen zu können.
     
  2. Eröffnung einer Außenstelle in Berchtesgaden
    Um insbesondere den älteren Personen (über 80-Jährige), aus dem „inneren Landkreis“ den Weg nach Ainring zu ersparen, wird eine Außenstelle im AlpenCongress in Berchtesgaden eröffnet. Ein entsprechender Mietvertrag wurde bereits unterzeichnet. Hier sollen Kapazitäten für max. 200 Impfungen pro Tag geschaffen werden. Bevor hier erste Impfungen verabreicht werden können, sind noch Umstellungen im Einladungsmanagement erforderlich, die durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erfolgen müssen. Die Bewohner der Gemeinden Berchtesgaden, Schönau am Königssee, Bischofswiesen, Ramsau bei Berchtesgaden und Marktschellenberg werden dann direkt der Außenstelle Berchtesgaden zugeordnet.

    Wie viele Impfungen tatsächlich durchgeführt werden können, ist jedoch abhängig von der zugeführten Impfstoffmenge durch den Freistaat Bayern. Es ist vorgesehen, die Betriebsbereitschaft in der KW 9 herzustellen und erste Impfungen anzubieten, sobald die erforderlichen Umstellungen durch das Bayerische Gesundheitsministerium erfolgt sind. Selbstverständlich wird die Außenstelle erhalten bleiben, auch wenn die Gruppe der über 80-Jährigen abgeschlossen sein wird.
     
  3. Konsequente Fortführung des Hausärztemodells
    Das erstmals erprobte Hausärztemodell im Landkreis Berchtesgadener Land hat überregional Beachtung gefunden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die entwickelte Blaupause geprüft und landesweit zur Umsetzung empfohlen. Jeder teilnehmende Hausarzt erhält derzeit 66 Impfstoffdosen für Patienten in der höchsten Priorisierung. Dies sind insbesondere außerhalb von Einrichtungen lebende Personen über 80 Jahre, die immobil oder in der Mobilität eingeschränkt sind. Derzeit haben über 20 niedergelassene Haus- und Fachärzte ihre Bereitschaft signalisiert, sich an dem Modell zu beteiligen.

    Bedauerlicherweise ist auch hier der limitierende Faktor der Impfstoff, so dass nicht alle Ärzte innerhalb kürzester Zeit berücksichtigt werden können. Entsprechende Planungen für die nächsten Wochen/Monate wurden jedoch bereits angestellt. Die Leitung des Impfzentrums versucht hier eine gleichmäßige Berücksichtigung des regionalen Proporzes zu erreichen und den Hausärzten eine signifikante Menge von Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Eine Liste der teilnehmenden Ärzte kann jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Hausärzte werden geeignete Patienten direkt ansprechen. Selbstverständlich können Patienten auch direkt bei ihrem Hausarzt nachfragen.

    Allein durch das Impfzentrum in Ainring und die Außenstelle in Berchtesgaden könnten im Endausbau ca. 950 Impfungen pro Tag durchgeführt werden. Hierzu kommen noch die Impfungen, die zusätzlich bei den Hausärzten und durch die mobilen Teams erfolgen können. Der Ausbau der Kapazitäten erfolgt schrittweise und unter Berücksichtigung der angekündigten Impfstoffmengen. Die Betriebszeiten in Ainring wurden seit dem 24.02.2021 ausgeweitet.

    Um auch Patienten berücksichtigen zu können, die komplett immobil und Zuhause versorgt werden müssen, wird ein Impfstoff benötigt, der in Einzeldosen transportabel ist. Derzeit wird der Impfstoff von Biontech/Pfizer in Vials mit 6 Dosen ausgeliefert, so dass bei einem Anbruch des Vials im Regelfall 6 Patienten vor Ort versorgt werden müssten. Nach neuesten Informationen der Firma Biontech kann der Impfstoff einzeln entnommen und in verdünnter Form unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Stunden gelagert und transportiert werden. Eine Zulassung der EMA für das Verfahren liegt allerdings noch nicht vor, so dass derzeit die Anwendung noch als Off-Label-Use (Anwendung außerhalb der Zulassung) anzusehen wäre. Die weitere Prüfung bleibt abzuwarten. Sobald eine Zulassung der EMA vorliegt sowie eine Freigabe durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, wird den Hausärzten die Möglichkeit eingeräumt, entsprechende Patienten auch Zuhause impfen zu können.
     
  4. Hinweis zur Vermeidung von Wartezeiten vor dem Impfzentrum
    Aktuell kommt es vor dem Impfzentrum in Ainring gelegentlich zu längeren Wartezeiten. Eine überdurchschnittliche Bildung von Warteschlangen ist häufig dem Umstand geschuldet, dass die Patienten deutlich zu früh kommen. Zum Teil erscheinen die Patienten über 30 Minuten vor dem Termin am Impfzentrum. Es ist elementar wichtig, pünktlich – also auch nicht deutlich zu früh – zum vereinbarten Termin zu kommen, damit es nicht zur Bildung von Warteschlangen kommt.

    Das zentrale Einladungsmanagement des Freistaates lädt im 15-Minuten-Takt ein. Um eine regelmäßige Auslastung zu gewährleisten, werden bis zu 8 Personen gleichzeitig eingeladen. Kommen nun weitere Patienten deutlich zu früh, sind Wartezeiten vorprogrammiert. In Hinblick auf die Kapazitätsausweitung und die begrenzte Anzahl von vorhandenen Parkplätzen wird an die Patienten appelliert, pünktlich, aber nicht signifikant früher zum vereinbarten Termin zu kommen.
     
  5. Ab sofort Registrierung für alle impfwilligen Personen möglich
    Alle impfwilligen Personen, unabhängig von der Priorisierung, im Landkreis Berchtesgadener Land werden ab sofort gebeten, sich über das zentrale Registrierungssystem des Freistaates Bayern unter: www.impfzentren.bayern zu registrieren.

    Das Online-Registrierungssystem besteht aus den beiden Stufen „Anmeldung“ (Registrierung) und „Terminvergabe“. Zunächst ist eine Anmeldung über das Online-Registrierungssystem unter Angabe der für die Priorisierung notwendigen Daten, wie beispielsweise Alter und Berufsgruppe, zur Impfung vorzunehmen. Nachfolgend werden die registrierten Personen mit der aktuell höchsten Priorität entsprechend der Coronaimpfverordnung je nach Verfügbarkeit der Impftermine von dem Impfzentrum per SMS oder E-Mail (gegebenenfalls auch telefonisch) zur persönlichen Terminbuchung eingeladen. Die Vergabe der Impftermine orientiert sich an der Zugehörigkeit zu der jeweils aufgerufenen Prioritätengruppe. Wer nicht die Möglichkeit hat, sich online zu registrieren, kann sich auch telefonisch unter: 0049 8654 58839-40 registrieren lassen. Das Verfahren verläuft analog zum Online-Verfahren, nur dass eine Kontaktaufnahme telefonisch erfolgt.

    Es wird daher empfohlen, derzeit die Registrierung primär online vorzunehmen, da die Benachrichtigung zu einer möglichen Terminierung dann per E-Mail oder SMS erfolgt. Alle telefonisch registrierten Personen müssen durch das Callcenter in Ainring telefonisch kontaktiert werden. Bei der telefonischen Registrierung ist unbedingt darauf zu achten, aktuelle Telefonnummern zu hinterlassen, unter der auch eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Hinweis: Die Registrierung muss nur einmal erfolgen, die Kontaktaufnahme erfolgt automatisch, sobald die entsprechenden Personen an der Reihe sind. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Es wird gebeten, auf Nachfragen zu verzichten, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.

 


------------------------------------------------------------------------------

Wichtige Informationen zum Impfstoff von Astrazeneca

Insbesondere über den Impfstoff von AstraZeneca wurde medial kritisch berichtet.

Der Impfstoff AstraZeneca ist ein sogenannter Vektor-Impfstoff. Der Impfstoff besteht aus den "Hüllen" harmloser Viren, die den „Bauplan“ (Abschrift der DNA) für ein Eiweiß auf der Oberfläche des Coronavius SARS-CoV-2 enthalten. Diese Vektoren werden von Körperzellen aufgenommen, die dann für eine kurze Zeit dieses Corona-Eiweiß (S-Protein) herstellen. Dadurch wird das Immunsystem angeregt, Abwehrstoffe (Antikörper) gegen das S-Protein zu bilden. Wenn die geimpfte Person später in Kontakt mit diesem Coronavirus kommt, wird dieser schnell durch das Immunsystem erkannt und gezielt bekämpft.


Durch die Impfung entstehen keine Coronaviren. Auch die Vektoren können sich nicht vermehren.


Das Paul-Ehrlich-Institut äußert sich zum Impfstoff von AstraZeneca wie folgt: „Der COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca ist hochwirksam. Er verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung oder mildert bei Erkrankungen die Symptome. Keiner der zweimal geimpften Studienteilnehmenden der Zulassungsstudien musste nach einer AstraZeneca-Impfung mit einer Coronavirus-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden. Impfreaktionen treten nach der Gabe des Impfstoffs verhältnismäßig häufig auf. Sie sind jedoch von kurzer Dauer und spiegeln in der Regel die normale Immunantwort des Körpers auf die Impfung wider.


Die Wirksamkeit des COVID-19-Impfstoffs AstraZeneca wird in der Fachinformation der Europäischen Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA) mit 60 % beschrieben. Dieser Wert stellt eine konservative Abschätzung auf der Basis mehrerer Studien und Auswertungen dar. In Abhängigkeit von Impfdosis und Abstand der zwei Impfdosen wurden in weiteren Auswertungen auch höhere Wirksamkeitswerte beschrieben, u. a. beschreiben die STIKO und die britische Arzneimittelagentur MHRA eine Wirksamkeit von 70 %. Diese Angaben zur Wirksamkeit beziehen sich auf das ursprünglich zirkulierende SARS-Coronavirus-2 (CoV-2). Die Wirksamkeit eines Impfstoffs in der Fachinformation beschreibt die Verminderung des sogenannten "relativen Risikos" in der Gruppe der Geimpften verglichen mit den Nicht-Geimpften mit vergleichbarem Infektionsrisiko, und nicht die Schutzwirkung und Wirksamkeit für den einzelnen Geimpften. Eine Wirksamkeit von 60 % bedeutet also nicht einen 60 %-igen Schutz des Geimpften, etwa gleichzusetzen einer Abmilderung der Erkrankung verglichen mit der Erkrankung des Nicht-Geimpften, sondern dass 60 % der Fälle verhindert werden, die ohne Impfung auftreten würden.


Die vorgelegten Daten legen zusätzlich nahe, dass nicht nur die Erkrankungen vermieden werden, sondern auch die Schwere der Erkrankung als auch die Hospitalisierungsraten reduziert werden. In der relevanten Auswertung des zugelassenen Dosisregimes wurden 8 von 154 COVID-19-Erkrankten in der Kontrollgruppe hospitalisiert, während bei den Geimpften 0 von 64 COVID-19-Erkrankten hospitalisiert wurden. Von dieser erwarteten Schutzwirkung hinsichtlich der Schwere einer Erkrankung profitiert jeder einzelne Geimpfte.


Dies verdeutlicht, dass gerade in Bevölkerungsgruppen wie Krankenhaus- und Pflegeheimpersonal, die ein höheres Risiko für die SARS-Cov-2-Infektion und damit auch eine nachfolgende COVID-19-Erkrankung haben, ein besonderer Nutzen der Impfung besteht.“