Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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LEADER: Förderung von bürgerschaftlichem Engagement

Landkreis
26. April 2019

LAG Berchtesgadener Land startet Unterstützung von Kleinprojekten

Sie engagieren sich ehrenamtlich? Schon längst hat ihr Verein eine Projektidee, mit der man sich im Berchtesgadener Land engagieren möchte. Sie wissen jedoch nicht, wie Sie die Projektfinanzierung alleine bewerkstelligen sollen? Ab sofort kann LEADER bei kleinen Projekten finanziell unterstützen.


Im Rahmen des LEADER-Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Regionales Entwicklungsforum können Einzelmaßnahmen lokaler Akteure, mit denen das Bürgerengagement gestärkt werden soll, innerhalb eines vereinfachten Prozesses unterstützt werden. Die Höhe der Unterstützung einer Einzelmaßnahme liegt bei maximal 2.500 €. Eine Förderung der Umsatzsteuer ist nicht möglich.


Bürgerschaftliches Engagement wird damit in einer breit angelegten Themenvielfalt gefördert. „Wir können beispielsweise Kultur-, Sport- oder im sozialen Bereich tätige Vereine bei der Umsetzung kleinerer Projekte finanziell unterstützen. Das Themenspektrum ist so vielfältig, dass ich zunächst eine unverbindliche Förderanfrage beim LAG-Management empfehle“, so der LAG-Vorsitzende Landrat Georg Grabner.


Diese Auskünfte erteilt das LAG-Management bei der Firma Schnürer & Company GmbH (Telefon: +49 8082 94810-00, petra.wolf@schnuerer-company.com). Die genauen Regelungen und die zu schließende Zielvereinbarung sind auch hier abrufbar.


Projekte können nur gefördert werden, wenn sie noch nicht begonnen haben. Laufende Kosten sowie Kosten für wiederkehrende Vereinsveranstaltungen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.