Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Kostenlose Tests für Berufs-Pendler im Testzentrum Bayerisch Gmain möglich

Gesundheit von Mensch & Tier
27. Oktober 2020

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert, dass eine Testung nach der Einreise-Quarantäneverordnung der Bayerischen Staatsregierung in den kommunalen Testzentren für ausländische Berufs-Pendler ist am Beschäftigungsort möglich ist. Die Tests sind für die Getesteten vollständig kostenfrei. Aktuell ist die Mitnahme einer Arbeitgeberbescheinigung nicht notwendig.

Am Dienstag, 27.10.2020 und Mittwoch, 28.10.2020 besteht - insbesondere für Grenzpendler aus Österreich, die im Berchtesgadener Land arbeiten - ein erweitertes Testangebot (von 12:00 bis 20:00 Uhr) im Testzentrum Berchtesgadener Land (Theo-Birkel-Straße 5 in Bayerisch Gmain).


Um Stauungen und längere Wartezeiten zu vermeiden, wird hier die momentane Auslastung der Teststraße veröffentlicht. Dort gibt es auch eine Anleitung, wie man sich im Vorfeld registrieren kann.


Das Testangebot im Testzentrum ist nur für Personen ohne Symptome. Personen mit bereits vorhandenen Corona-Symptomen sind angehalten, unbedingt ihren Hausarzt aufzusuchen, da im Testzentrum keine ärztliche Anamnese oder Beratung stattfinden kann. Sofern erforderlich, werden die Testkapazitäten schnellstmöglich ausgebaut.


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die erste Vorlagepflicht innerhalb von sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober folgenden Einreise besteht. Danach muss das Testergebnis regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche vorgelegt werden, außer in den Kalenderwochen, in denen keine Einreise erfolgt.


Weitere Informationen stehen auch im Bereich "Coronavirus - Häufig gestellte Fragen" und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de zur Verfügung.