Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Kinderfreizeitbonus für bedürftige Kinder

Jugend, Familie & Soziales
14. Juli 2021

Der Fachbereich Soziales und Senioren im Amt für Kinder, Jugend und Familien informiert über den Kinderfreizeitbonus für bedürftige Kinder:


Weshalb und in welcher Höhe wird der Kinderfreizeitbonus gewährt?

Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro ist eine zusätzliche Sozialleistung in der Corona-Pandemie für minderjährige und bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen um an Angeboten zur Ferien- und Freizeitgestaltung teilnehmen zu können.


Welche Kinder haben Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus?

Kinder und Jugendliche, die im August 2021 existenzsichernde Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landratsamt erhalten, wird im Laufe des Monats August diese Sonderzahlung ausgezahlt, ohne hierfür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.


Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Wohngeldgesetz oder dem Dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, muss ein formloser Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dem Antrag ist als Nachweis für die Bewilligung der Wohngeld- bzw. Sozialhilfebescheid für den Monat August 2021 beizufügen und kann auch per E-Mail an die eigens von der Agentur für Arbeit eingerichtete E-Mail-Adresse (kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de) gestellt werden.


Kinder, die im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus im August 2021 automatisch als Einmalzahlung. Ein eigener Antrag ist für die Gewährung nicht notwendig.


Weitergehende Informationen zu den Leistungsvoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind unter folgenden Link bei der Agentur für Arbeit abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus