Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro ist eine zusätzliche Sozialleistung in der Corona-Pandemie für minderjährige und bedürftige Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen um an Angeboten zur Ferien- und Freizeitgestaltung teilnehmen zu können.
Kinder und Jugendliche, die im August 2021 existenzsichernde Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landratsamt erhalten, wird im Laufe des Monats August diese Sonderzahlung ausgezahlt, ohne hierfür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.
Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Wohngeldgesetz oder dem Dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, muss ein formloser Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dem Antrag ist als Nachweis für die Bewilligung der Wohngeld- bzw. Sozialhilfebescheid für den Monat August 2021 beizufügen und kann auch per E-Mail an die eigens von der Agentur für Arbeit eingerichtete E-Mail-Adresse (kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de) gestellt werden.
Kinder, die im August 2021 Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus im August 2021 automatisch als Einmalzahlung. Ein eigener Antrag ist für die Gewährung nicht notwendig.
Weitergehende Informationen zu den Leistungsvoraussetzungen sowie zur Antragstellung sind unter folgenden Link bei der Agentur für Arbeit abrufbar: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus