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Informationen zum Katastrophenfall

Sicherheit & Verkehr
05. August 2021

Aktuelle Meldungen zu Soforthilfen, Sperrmüllentsorgung ...

15. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 05.08.2021:

 

389.800 Euro Soforthilfe für Betroffene

Aktuelles Zwischenfazit zu den Soforthilfen für das Berchtesgadener Land

 

Berchtesgadener Land. Insgesamt 389.824,11 Euro konnte das Landratsamt Berchtesgadener Land bisher an Soforthilfen für Betroffene des Hochwassers ausbezahlen. Diese haben seit 21. Juli 2021 die Möglichkeit, beim Landratsamt Berchtesgadener Land ihre Anträge auf Soforthilfen im Bereich des privaten Hausrates sowie bei Ölschäden einzureichen.
 

Die bisher ausbezahlten 389.824,11 Euro verteilen sich auf 142 Antragsteller aus den betroffenen Gebieten. In weiteren 14 Fällen handelte es sich um Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich oder Antragsteller, die ihre Anträge zurückzogen, da Versicherungsleistungen zeitnah zu erwarten waren. Im Regelfall können die Anträge tagesaktuell verbeschieden werden, so dass die Antragsteller innerhalb weniger Tage ihre Soforthilfe erhalten.
 

Anträge auf Soforthilfe können noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden. Alle Informationen zur Beantragung sowie die vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entworfenen Formulare können auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land hier abgerufen werden.
 

Personen die über keinen Internetzugang verfügen, können sich auch zur Unterstützung an die Gemeinden wenden. Außerdem stehen bei Fragen zu den Anträgen natürlich jederzeit gerne die Mitarbeiter im Landratsamt als Ansprechpartner für die Betroffenen zur Verfügung.
 

Die Anträge können per Post, per E-Mail an soforthilfe@lra-bgl.de oder über die Gemeinden beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht werden. Die Anträge müssen unterschrieben werden. Ein Scan oder ein Foto (bitte gut lesbar) des Antrages bei Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
 

Bei der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ ist kein gesonderter Schadensnachweis zu führen; es reicht die im Antrag vorgesehene Angabe des Schadens sowie die Versicherung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.
 

Bei der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist der Gebäudeschaden durch Öl als solcher nachzuweisen. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
 

Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erlässt das Landratsamt den Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus.

 

Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft erarbeiten derzeit die Ministerien die spezifischen Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme der Bayerischen Staatsregierung. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen informiert das Landratsamt unverzüglich.


14. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 30.07.2021, 12:30 Uhr:

 

258.000 Euro an Betroffene ausbezahlt

Zwischenfazit zu den Soforthilfen für das Berchtesgadener Land


Berchtesgadener Land. Betroffene des Hochwassers können seit Mittwoch, 21. Juli 2021, beim Landratsamt Berchtesgadener Land ihre Anträge auf Soforthilfen im Bereich des privaten Hausrates sowie bei Ölschäden einreichen. Bisher sind 104 Anträge eingegangen. Zu Auszahlungen kam es in 91 Fällen mit einer Gesamthöhe von 258.124,11 Euro.
 

In den weiteren 13 Fällen handelte es sich um Antragsteller aus dem gewerblichen Bereich oder Antragsteller, die ihre Anträge zurückzogen, da Versicherungsleistungen zeitnah zu erwarten waren. Im Regelfall können die Anträge tagesaktuell verbeschieden werden, so dass die Antragsteller innerhalb weniger Tage ihre Soforthilfe erhalten.
 

Anträge auf Soforthilfe können noch bis zum 30. September 2021 gestellt werden. Alle Informationen sowie die vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entworfenen Formulare können auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land hier abgerufen werden.
 

Für Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft erarbeiten derzeit die Ministerien die spezifischen Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme der Bayerischen Staatsregierung. Sobald hier nähere Informationen vorliegen informiert das Landratsamt unverzüglich.

 


13. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 23.07.2021, 10:50 Uhr:

 

Nochmalige Bereitstellung von Containern in betroffenen Ortsteilen

Landkreis verlängert Unterstützung bei der Sperrmüllentsorgung

 

Berchtesgadener Land. Der Landkreis Berchtesgadener Land stellt den Betroffenen des Hochwasserereignisses für das Wochenende nochmals Container zu Verfügung. Die Container werden bis einschließlich Mittwoch, 28. Juli 2021 bereitgestellt. Der Sperrmüll kann darüber hinaus noch bis zum Freitag, 30. Juli 2021, direkt an der Deponie Winkl kostenlos abgegeben werden.
 

Die Containerstandorte sind:
 

Marktschellenberg: nahe des Sparkassenparkplatzes am Holzhof; die Benutzung des Containers ist bis zum Mittwoch in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr möglich.
 

Berchtesgaden: Bauhof Berchtesgaden; Benutzung nur während der Öffnungszeiten möglich. Der Bauhof ist Montag bis Mittwoch jeweils von 07:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
 

Schönau am Königssee: Fischmichlkreuzung (Höhe Autohaus Benischke) sowie im Bereich der Hochwaldsiedlung; die Benutzung der Container ist bis zum Mittwoch in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr möglich.
 

Bischofswiesen: Wendeparkplatz Kreuzung Von-Eichdorff-Straße und Adalbert-Stifter-Straße; die Benutzung des Containers ist bis zum Mittwoch in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr möglich.
 

Die Öffnungszeiten der Deponie Winkl sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie Montag und Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr, bzw. Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr.
 

Zusätzlich wird die Deponie diesen Samstag, 24. Juli 2021, für die Sperrmüllentsorgung durch Hochwassergeschädigten zwischen 08:00 und 12:00 Uhr geöffnet sein.

Das Landratsamt bittet darum, dass die zusätzlichen Öffnungszeiten nur von Geschädigten genutzt werden. Größere Mengenanlieferungen an die Deponie, z.B. durch LKW-Transporte, sollten bitte vorab angekündigt werden, Tel. 08652 7891.
 

Informationen zur allgemeinen Abfallentsorgung im Landkreis, den Wertstoffhöfen oder auf der Deponie können unter www.abfallwirtschaft-bgl.de und in der kostenlosen BGL-Abfall-App abgerufen werden.

 


12. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 22.07.2021, 13:20 Uhr:
 

Sonderöffnungszeiten der Deponie Winkl für Geschädigte des Hochwassers

Entsorgung von Sperrmüll am Samstag, 24. Juli 2021, möglich

 

Berchtesgadener Land. Zur schnellen Hilfe für die Geschädigten sowie zur Vermeidung weiterer Schäden an Hab und Gut aber auch zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch feuchte Abfälle nimmt der Landkreis Berchtesgadener Land vorläufig den Sperrmüll von Hochwassergeschädigten kostenlos an. Der Sperrmüll kann noch bis zum Freitag, 30. Juli 2021, an der Deponie Winkl zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden. Zusätzlich wird die Deponie diese Woche auch am Samstagvormittag geöffnet.
 

Die regulären Öffnungszeiten der Deponie Winkl sind Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, sowie Montag und Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr, beziehungsweise Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 18:00 Uhr. Zusätzlich wird die Deponie diesen Samstag, 24. Juli 2021, für die Sperrmüllentsorgung durch Hochwassergeschädigten zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr geöffnet sein.
 

Das Landratsamt bitten darum, dass diese zusätzliche Öffnung der Deponie am Samstag nur von Geschädigten genutzt wird. Größere Mengenanlieferungen, wie zum Beispiel durch LKW-Transporte sollten bitte vorab angekündigt werden unter Telefon 086527891.
 

Informationen zur allgemeinen Abfallentsorgung im Landkreis, den Wertstoffhöfen oder auf der Deponie können unter www.abfallwirtschaft-bgl.de und in der kostenlosen BGL-Abfall-App abgerufen werden.

 


11. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 21.07.2021, 13:40 Uhr:

Soforthilfe für Betroffene der Unwetterkatastrophe im Landkreis Berchtesgadener Land

Anträge können ab sofort gestellt werden


Berchtesgadener Land. Der Freistaat Bayern gewährt „Soforthilfen“ als erste schnelle Hilfe zur Bewältigung der Folgen des im Juli verursachten Hochwasserereignisses im Landkreis Berchtesgadener Land.


Hierfür gibt es unterschiedliche Programme:
 

1. Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“

Ziel des Programms ist es, die betroffenen privaten Haushalte in die Situation zu versetzen, ihren infolge des Hochwasserereignisses vom Juli 2021 zu Schaden gekommenen Hausrat so ersetzen zu können, dass sie zeitnah mit den zum Leben notwendigsten Haushaltsgegen-ständen ausgestattet sind.
 

Zuwendungsempfänger sind private Haushalte, die durch die Naturkatastrophen im Juli 2021 einen Schaden erlitten haben. Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer des Anwesens in Frage kommen.
 

Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörten oder unbrauchbar gewordenen Haushaltsgegenständen verwendet werden.
 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 €.

 

Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
 

2. Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“

Ziel des Programms ist es, durch die Hochwasserereignisse vom Juli 2021 entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen.
 

Zuwendungsempfänger sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude.
 

Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist, dass die Mittel zur Beseitigung der Ölschäden verwendet werden.
 

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind alle zur Beseitigung der Ölschäden notwendigen Ausgaben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 €. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.
 

Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
 

3. Antragsverfahren

Für die Anträge sind die hierfür vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entworfenen Muster zu verwenden, die auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land hier abgerufen werden können.
 

Personen die über keinen Internetzugang verfügen können sich auch zur Unterstützung an die Gemeinden wenden.


Die Anträge können per Post, per E-Mail: soforthilfe@lra-bgl.de oder über die Gemeinden beim Landratsamt Berchtesgadener Land eingereicht werden. Die Anträge müssen unterschrieben werden. Ein Scan oder ein Foto (bitte gut lesbar) des Antrages bei Übermittlung per E-Mail ist ausreichend. Die Anträge sind bis spätestens 30. September 2021 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
 

Das Landratsamt prüft den Antrag. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erlässt sie den Förderbescheid und zahlt die Soforthilfe aus.
 

Der Zuwendungsantrag ist zugleich Verwendungsbestätigung, ein gesonderter Verwendungsnachweis ist nicht vorzulegen.
 

Bei der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ (Nr. 1) ist kein gesonderter Schadensnachweis zu führen; es reicht die im Antrag vorgesehene Angabe des Schadens sowie die Versicherung, dass Schäden in dieser Höhe entstanden sind und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.
 

Bei der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ (Nr. 2) ist der Gebäudeschaden durch Öl als solcher nachzuweisen. Im Zeitpunkt der Antragstellung reicht die Vorlage von Kostenvoranschlägen aus, nach Beseitigung der Schäden sind die entsprechenden Rechnungen vorzulegen.
 

Die Bewilligungsbehörde prüft nach Bewilligung stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht, ob aufgrund von Versicherungsleistungen eine Überkompensation entstanden ist. Hierfür kann sie ergänzende Unterlagen, etwa Kontoauszüge, Schadensaufstellung oder Kaufbelege beim Zuwendungsempfänger anfordern.
 

4. Finanzhilfeaktion (Härtefondsrichtlinie)
 

Der Freistaat Bayern hat aufgrund des außergewöhnlichen Ereignisses eine Finanzaktion gemäß der Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 festgestellt und gestartet.
 

Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.
 

Zuwendungen können nur Geschädigte erhalten, die unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht bewältigen können, und die dadurch in ihrer Existenz gefährdet sind.
 

Von einer außergewöhnlichen Notlage ist auszugehen, wenn die Gesamtverhältnisse des Antragstellers und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, die existenzbedrohenden Schäden in absehbarer Zeit durch den Einsatz eigener Mittel, durch Eigenleistungen, durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) oder durch Aufnahme eines Darlehens selbst zu beheben.
 

Der Antragsteller hat dazu seine wirtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Einkommensteuerbescheide, Rentenbescheide, Kreditverträge und sonstige Unterlagen) offenzulegen.
 

Die Entscheidung über die Gewährung von Finanzhilfe sind individuelle Einzelfallentscheidungen. Daher wird empfohlen vor Antragstellung Kontakt mit dem Landratsamt Berchtesgadener Land aufzunehmen. Dies kann per E-Mail: soforthilfe@lra-bgl.de oder telefonisch unter 08651773-361 erfolgen.

Formulare Sofort- und Finanzhilfe für Betroffene

 


Update zu Straßen und Schienenverkehr:

Die Straßen im südlichen Landkreis sind bis auf zwei Stellen frei befahrbar. Die B 305 zwischen Tennisplatz und Laroswacht kann weiterhin nur einspurig befahren werden. Auch die Einbahnregelung der B 305 vom Bahnhof Berchtesgaden in Richtung Gmundbrücke bleibt vorert bestehen. Die Straße ist in Fahrtrichtung  Berchtesgaden  gesperrt.

 

Die Bahnstrecke Bad Reichenhall Hbf – Berchtesgaden Hbf bleibt weiterhin gesperrt. Ein Schienenersatzverkehr ist auf der kompletten Streckenlänge zwischen Hauptbahnhof Bad Reichenhall und Bahnhof Berchtesgaden eingerichtet. Linienbusverkehr findet regulär statt.

 


10. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 20.07.2021, 14:30 Uhr:

 

Die Menschen im Mittelpunkt

Landrat Bernhard Kern dankt den Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz im Katastrophenfall – Schnelle Hilfe für Betroffene
 

Der Katastrophenfall im Berchtesgadener Land konnte am Montag um 24:00 Uhr aufgehoben werden. Landrat Bernhard Kern dankt den über 3.700 ehrenamtlichen Helfern, die während der vergangenen Tage unermüdlich im Landkreis tätig waren und mehreren Menschen das Leben retteten. Die Helfer aus den verschiedenen Organisationen wie den Feuerwehren, Technischen Hilfswerk, Bayerischen Roten Kreuz, Bergwacht, Wasserwacht, Malteser Hilfsdienst, Bayerischen Polizei und Bundeswehr leisten jederzeit schnelle und professionelle Hilfe in dem Großschadensgebiet.


Kern dankte auch den Mitgliedern und Helfern in der Örtlichen Einsatzleitung, die die über 550 Einsätze vor Ort koordinierte, sowie der Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt Berchtesgadener Land, die die Gesamteinsatzleitung im Katastrophenfall wahrnimmt. „Persönlich bin ich sehr beeindruckt und stolz auf unsere Hilfsorganisationen und deren ehrenamtliche Mitglieder. Viele haben über ihre Grenzen hinweg gearbeitet und an den vielen Einsatzstellen tolle Arbeit geleistet“, so Landrat Kern. Nachdem sich die Lage im Laufe des Montags, 19. Juli 2021, merklich entspannt hat und keine Einsätze zur akuten Gefahrenabwehr vorlagen, konnte der Katastrophenfall um 24:00 Uhr aufgehoben werden.


Derzeit laufen noch Aufräumarbeiten in den betroffenen Gemeinden. Nahezu alle 163 evakuierten Personen konnten wieder in ihre Anwesen zurückkehren. Allerdings können 9 Gebäude und ein Hoteltrakt in dem betroffenen Gebiet bis auf weiteres nicht genutzt werden.


„Wichtig ist jetzt, dass den Menschen schnell und unbürokratisch geholfen wird. Schäden wie beispielsweise an der Bob- und Rodelbahn sind zwar tragisch, aber zum jetzigen Zeitpunkt nachrangig. Die vielen Menschen, die innerhalb kürzester Zeit ihr Hab und Gut verloren haben, stehen jetzt im Mittelpunkt. Ihnen muss zuallererst geholfen werden“, betont Landrat Kern.


Die Hilfsbereitschaft im Landkreis ist dabei weiterhin enorm. Das Landratsamt bittet in diesem Zusammenhang darum, von Sachspenden abzusehen. Der Bedarf ist hier aktuell nicht zu überblicken. Wer helfen möchte, kann die Betroffenen über mehrere im Landkreis Berchtesgadener Land eingerichteten Spendenkonten unterstützen.


„Mein Dank geht auch an alle, die sich als aktive Helfer melden und tatkräftig mitanpacken möchten“, bekräftigt der Landrat. Die Einsatzkräfte vor Ort sind jedoch weiterhin gut aufgestellt und können die Aufgaben laufend abarbeiten.


Ministerpräsident Markus Söder, der sich am Sonntag selbst vor Ort ein Bild machte, kündigte für die von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Menschen in Bayern eine Soforthilfe in Höhe von 50 Millionen Euro an. Das Thema ist in der heutigen Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung behandelt worden. Die Staatsregierung will damit die Geschädigten in den besonders betroffenen Gebieten in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim, Erlangen/Höchstadt, Fürth, Kitzingen, Schweinfurt und Hof durch ein Soforthilfeprogramm unterstützen. Nach bisherigen Informationen wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt werden. Zudem soll es eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude geben. Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden laut Staatsregierung Soforthilfen gewährt. Bei drohender Existenzgefährdung werden zudem Zuschüsse aus dem Härtefonds an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft gewährt. Informationen zur Auszahlung der Hilfen sind aktuell noch nicht bekannt.


Das Landratsamt informiert darüber hinaus, dass es für betroffene Hausbewohner, deren Heizanlage durch das Hochwasser Schaden genommen hat, Fördermöglichkeiten gibt (zum Beispiel bei Umstellung von Öl auf Pellets). Infos können bei der www.kaminkehrerinnung-oberbayern.de eingeholt werden. Dort gibt es auch die Möglichkeit des Kontaktes per Formular.


9. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 19.07.2021, 16:50 Uhr:

Aktuelles zum Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land

Katastrophenfall wird am heutigen Montag um 24:00 Uhr aufgehoben

Nach den Starkregenfällen am Wochenende ist bei der Wetterlage im Landkreis Berchtesgadener Land nun Entspannung in Sicht. Auch die Pegel der Gewässer sinken. Der Katastrophenfall im Berchtesgadener Land kann daher mit Ende des heutigen Montags, 19. Juli 2021, um 24:00 Uhr aufgehoben werden.


471 Hilfskräfte waren auch am heutigen Tag im südlichen Landkreis im Einsatz. Die Einsatzkräfte vor Ort sind weiterhin gut aufgestellt und können die Einsätze derzeit laufend abarbeiten. Von bisher insgesamt 537 Einsätzen konnte der größte Teil abgeschlossen werden.


Schulen und Kindertageseinrichtungen:

Alle Schulen und Kindertageseinrichtungen im Landkreis sind ab morgen, 20. Juli 2021, wieder regulär geöffnet.


Hinweise zu den Verkehrswegen:

  • B 305 zwischen Tennisplatz und Laroswacht nur einspurig befahrbar
  • Einbahnregelung vom B 305 vom Bahnhof in Richtung Gmundbrücke; Fahrtrichtung Ramsau; in Fahrtrichtung Berchtesgaden ist die Straße gesperrt

 

Hinweise Schienenverkehr und ÖPNV:

  • Die Bahnstrecke Bad Reichenhall Hbf – Berchtesgaden Hbf bleibt weiterhin gesperrt.
    Ein Schienenersatzverkehr ist ab morgen, 20. Juli 2021, auf der kompletten Streckenlänge zwischen Hauptbahnhof Bad Reichenhall und Bahnhof Berchtesgaden eingerichtet.
  • Linienbusverkehr findet regulär statt.

 

Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamts:

 

 


8. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 19.07.2021, 16:22 Uhr:

Sperrmüllentsorgung nach dem Hochwasser

Kommunale Abfallwirtschaft stellt kostenfrei Container zur Verfügung

Um die Geschädigten des Hochwassers bestmöglich zu unterstützen hat das Landratsamt entschieden, mehrere Sperrmüllcontainer aufzustellen. Die Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener Land hat diese bereits organisiert. Für alle Betroffenen ist an den Standorten eine kostenfreie Anlieferung möglich.


In Marktschellenberg steht ein Sperrmüllcontainer am Sparkassenparkplatz für eine kostenlose Anlieferung durch die Hochwassergeschädigten bereit. Betroffene können auch leere (ausgeräumte) Elektrogroßgeräte (z.B. Kühlschränke) neben dem Container abstellen. Eine Abgabe/Benutzung des Containers ist bis Donnerstag, 22. Juli 2021 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich.


Im gleichen Zeitraum steht am Bauhof Berchtesgaden ebenfalls ein Sperrmüllcontainer bereit. Der Bauhof ist täglich von 07:00-16:00 Uhr geöffnet.


In der Gemeinde Schönau am Königssee können Hochwassergeschädigte den Sperrmüll bis zum Wochenende am Wertstoffhof der Firma Maltan, Öffnungszeiten täglich 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, bzw. samstags von 09:00 bis 11:00 Uhr, kostenfrei abgeben.  Zusätzlich wird je ein Container im Bereich Kreuzung Zulehenweg-Hirschweg-Oberschönauerstraße sowie am Kreuzungsbereich Fischmichlstraße-Oberschönauerstraße-Grünsteinstraße bis zum Mittwoch zur Annahme in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bereitgestellt.


In Bischofswiesen-Winkl, Wendeparkplatz Kreuzung Von-Eichdorff-Straße und Adalbert-Stifter-Straße, wird ab Dienstag den 20.07. ab 08:00 Uhr ein Sperrmüllcontainer bis einschließlich Mittwochnachmittag, 21.07.2021, bereitstehen.


Alle Hochwassergeschädigten haben zusätzlich die Möglichkeit den Sperrmüll bis einschließlich Freitag, 30. Juli 2021 an der Deponie in Winkl zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenfrei anzuliefern.


Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung des Landkreises. Tel.: 08651-773-503.

 


7. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 19.07.2021, 13:20 Uhr:

Aktuelles zum Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land

Mit Nachlassen der Regenfälle, sinkenden Pegeln und intensiven Aufräumarbeiten hat sich die Zahl der Einsätze im südlichen Landkreis Berchtesgadener Land bei rund 500 eingependelt und die Gefahrenlage bleibt aufgrund der Wettersituation stabil. Weiterhin finden geologische Untersuchungen statt, um die Gefahr von Hangabrutschen zu bewerten. Evakuierte Personen sind zum Großteil in ihren Wohnungen und Häusern zurück.


Die Hilfsbereitschaft im Landkreis ist bereits enorm. Das Landratsamt bittet jedoch darum, aus organisatorischen Gründen von Sachspenden abzusehen. Wer helfen möchte, kann die Betroffenen über mehrere im Landkreis eingerichteten Spendenkonten unterstützen.


Ein Dank geht auch an alle, die sich als aktive Helfer melden und tatkräftig mitanpacken möchten. Die Einsatzkräfte vor Ort sind jedoch weiterhin gut aufgestellt und können die Einsätze derzeit laufend abarbeiten. Unterstützung erhalten sie zudem durch die Bundeswehr. 100 Soldaten aus Bischofswiesen sind derzeit in mehreren Ortschaften im Einsatz und helfen bei den Aufräumarbeiten.


Diese werden mindestens noch einige Tage andauern. Das Landratsamt weist jedoch auf darauf hin, dass die Beherbergung von Urlaubsgästen vielerorts möglich. Urlauber werden gebeten, sich direkt bei ihrer Unterkunft zu informieren, ob eine Anreise und der Aufenthalt aufgrund der aktuellen Lage möglich ist. Über die Touristinformationen der Gemeinden können Informationen zur Lage bei den Ausflugszielen oder gesperrten Wanderwegen eingeholt werden.


Wichtiger Hinweis bzgl. Straßenverkehr im Berchtesgadener Land

Es wird dringend darum gebeten, die aktuell gültigen Verkehrswegesperrungen im Berchtesgadener Land zu beachten. Weiterhin gilt, dass die allgemeine Verkehrssicherheit nicht auf allen Straßen im Landkreis Berchtesgadener Land aufgrund von verbreitet auftretendem Hochwasser und Murenabgängen gesichert ist. Es wird daher weiterhin dringend empfohlen, alle nicht zwingend notwendigen Autofahrten zu vermeiden.


Bahnverkehr und Bus:

Der Bahnverkehr zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden ist weiter unterbrochen. Derzeit ist noch nicht bekannt, wann die Züge wieder fahren können. Auf einigen Streckenabschnitten sind Sanierungsmaßnahmen notwendig.


Bürgertelefon eingerichtet:

Das Bürgertelefon im Landratsamt Berchtesgadener Land steht heute zwischen 09:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 08651773151 zur Verfügung.


Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamts:

 


6. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 18.07.2021, 16:15 Uhr:

Aktuelles zum Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land

Nach einem einsatzintensiven Sonntag konnten die Einsatzkräfte im südlichen Landkreis Berchtesgadener Land mit Stand 17:00 Uhr insgesamt 436 Fälle abarbeiten. Dabei waren über den ganzen Tag beständig 500 bis 600 Personen im Einsatz. Auch ein Geologe ist vor Ort, der fortlaufend die bedrohten Gebiete überprüft.


Öffentlicher Personennahverkehr

Das Landratsamt informiert außerdem darüber, dass am morgigen Montag zwischen Bad Reichenhall und Bayerisch Gmain ein Schienenersatzverkehr angeboten wird.


Der Busverkehr zwischen dem südlichen Landkreis und Bad Reichenhall wird am morgigen Tag nur eingeschränkt fahren. Details hierzu können direkt bei der RVO unter der Telefonnummer +49 8652 94480 eingeholt werden.


Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamts:


 

5. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 18.07.2021, 16:15 Uhr:

Aktuelles zum Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land

Aufgrund der aktuellen Lagesituation wurde entschieden, sowohl die Schulen als auch die Kindertageseinrichtungen in den Gemeinden des südlichen Landkreises (Berchtesgaden, Bischofswiesen, Marktschellenberg, Ramsau b. Berchtesgaden und Schönau a. Königssee) am morgigen Montag, 19. Juli 2021 geschlossen zu halten. Eine Notbetreuung wird sichergestellt. Etwaige Anfragen sind an die Einrichtungsleitungen zu richten. Ob die Schließung auf Dienstag ausgeweitet werden muss, wird rechtzeitig bekannt gegeben.


Diese Maßnahme dient zu einem der Sicherheit der betroffenen Kinder, aber insbesondere auch der Reduzierung der Verkehrsströme, um Einsatzkräfte samt schweren Gerätschaften auf den passierbaren Verkehrswegen möglichst reibungslos an den vorgesehenen Tätigkeitsort zu bringen.


Bahnverkehr:

Der Bahnverkehr zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden wurde komplett eingestellt. Zwischen Bayerisch Gmain und Bad Reichenhall wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet.


Wichtiger Hinweis:

Leider muss vermehrt festgestellt werden, dass sich im Zusammenhang mit der Hochwasserlage im Berchtesgadener Land immer wieder Schaulustige in Gefahrenbereiche oder nah an die über die Ufer getretenen Gewässer begeben.


Das Landratsamt und die Polizei appellieren deshalb an die Bevölkerung: „Bleiben Sie dringend von den Ufern der Gewässer fern! Begeben Sie sich nicht in die Gefahrenbereiche und behindern die eingesetzten Rettungskräfte!“


In diesem Zusammenhang wird auch dringend darum gebeten, die aktuell gültigen Verkehrswegesperrungen im Berchtesgadener Land zu beachten. Weiterhin gilt, dass die allgemeine Verkehrssicherheit nicht auf allen Straßen im Landkreis Berchtesgadener Land aufgrund von verbreitet auftretendem Hochwasser und Murenabgängen gesichert ist. Es wird daher dringend empfohlen, alle nicht zwingend notwendigen Autofahrten zu vermeiden. Dies auch insbesondere auch, um Fahrtwege für die Einsatzfahrzeuge frei zu halten.


Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamts:

 


4. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen 18.07.2021, 13:05 Uhr:

Aktuelles zum Katastrophenfall im Landkreis Berchtesgadener Land

Mittlerweile sind im Einsatzgebiet rund 900 Hilfskräfte im Einsatz. Die Anzahl der gemeldeten Einsatzstellen ist auf rund 500 gestiegen. Für die nächsten Stunden werden weitere Starkregenfälle vorhergesagt. Die Gefahrenlage bleibt aufgrund der Wettersituation weiterhin angespannt. In einem Ortsteil von Schönau a. Königssee mussten ca. 135 Personen evakuiert werden. Ein Geologe ist derzeit vor Ort, um die Gefahr eines Hangabrutsches zu bewerten. Des Weiteren wurde soeben die Entscheidung getroffen, Teilbereiche der Königsseer Ache zu evakuieren. Die betroffenen Personen werden direkt kontaktiert. Wichtig ist, auf die Anweisungen der Einsatzkräfte zu achten, zügig das betroffene Gebiet zu verlassen und sich zum angeordneten Sammelpunkt zu begeben.


Beim heutigen Pressegespräch im Landratsamt Berchtesgadener Land informierten Landrat Bernhard Kern, der Örtliche Einsatzleiter, Anton Brandner sowie der Landbeauftragte des THW-Bayern, Dr. Fritz-Helge Voß umfassend über die aktuelle Situation im Katastrophenfall.


Landrat Kern: „Mein aufrichtiges Mitgefühl und meine Anteilnahme gilt den Familien und Angehörigen der beiden Verstorbenen“. Zudem bedankt er sich für den unermüdlichen Einsatz der Hilfskräfte von Feuerwehr, Bundeswehr, THW, Malteser Hilfsdienst, BRK, Wasserwacht, Polizei, Bergwacht, sowohl aus dem Landkreis Berchtesgadener Land als auch aus anderen bayerischen Regionen und Grödig im Land Salzburg sowie dem Staatlichem Bauamt Traunstein und Wasserwirtschaftsamt Traunstein.


Der Örtliche Einsatzleiter, Anton Brandner informierte über die rasante Entwicklung des Einsatzgeschehens. Innerhalb weniger Stunden war ein schneller Anstieg von Hochwasser durch übertretende Fließgewässer, Sturzbäche und Verstopfungen von Durchlässen zu verzeichnen. Er appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger auf nicht notwendige Fahrten zu verzichten.


Dr. Fritz-Helge Voß, Landesbeauftragter des Technischen Hilfswerks Bayern, teilte mit, dass sich bereits seit der Nacht von Samstag auf Sonntag rund 150 Helferinnen und Helfer des THW unterstützen. Des Weiteren unterstützt das THW unter anderem mit Räumfahrzeugen und Sandsäcken.


Aktuelle Straßensperrungen:

Aktuelle sind folgende Straßen gesperrt:

  • B20 im Bereich Kreisverkehr Stangenwald in Fahrtrichtung Berchtesgaden bis Kreisverkehr Bahnhof – die Umleitung erfolgt über Bischofswiesen auf der Staatstraße 2097 Stanggass nach Berchtesgaden
  • B305 im Bereich Killianbrücke von BGD in Fahrtrichtung Marktschellenberg; aus Fahrtrichtung Salzburg ist mit Verunreinigungen auf der Fahrbahn zu rechnen
  • Im Gemeindegebiet von Schönau am Königssee ist auf mehreren Straßen mit Verunreinigungen und Hindernissen zu rechnen.


Wichtiger Hinweis bzgl. Straßenverkehr im Berchtesgadener Land

Es wird dringend darum gebeten, die aktuell gültigen Verkehrswegesperrungen im Berchtesgadener Land zu beachten. Weiterhin gilt, dass die allgemeine Verkehrssicherheit nicht auf allen Straßen im Landkreis Berchtesgadener Land aufgrund von verbreitet auftretendem Hochwasser und Murenabgängen gesichert ist. Es wird daher dringend empfohlen, alle nicht zwingend notwendigen Autofahrten zu vermeiden.


Bahnverkehr und Bus:

Der Bahnverkehr zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden wurde komplett eingestellt. Der RVO-Busverkehr im Landkreis wurde bis auf die Strecke „Bad Reichenhall – Inzell“ ebenfalls eingestellt.


Bürgertelefon eingerichtet:

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat ein Bürgertelefon eingerichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz stehen für Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer +49 8651 773 151 am heutigen Sonntag bis 16:00 Uhr und am morgigen Montag ab 9:00 Uhr zur Verfügung.


Tourismus:

Urlauber werden gebeten, sich direkt bei ihrer Unterkunft zu informieren, ob eine Anreise aufgrund der aktuellen Lage möglich ist. Straßensperrungen werden regelmäßig auf der Website des Landratsamtes www.lra-bgl.de bekannt gegeben.

 

3. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen vom 18.07.2021, 2:00 Uhr:

Seit Beginn der Starkregenfälle sind rund 500 Einsatzkräfte bei circa 400 Einsätzen im südlichen Landkreis Berchtesgadener Land gefordert. In Zusammenhang mit dem Starkregenereignis ist derzeit ein Todesopfer gesichert zu beklagen. Bei einem weiteren Todesfall ist der Zusammenhang mit dem Hochwasser noch zu klären. Rund 65 Personen mussten evakuiert werden.


Die Bahnverbindung zwischen Bad Reichenhall und Berchtesgaden ist aktuell unterbrochen.


Aktuelle sind folgende Straßen gesperrt:

  • B20 im Bereich Kreisverkehr Stangenwald in Fahrtrichtung Berchtesgaden bis Kreisverkehr Bahnhof – die Umleitung erfolgt über Bischofswiesen auf der Staatstraße 2097 Stanggass nach Berchtesgaden
  • Lindenweg – Ortstraße von Oberau nach Scheffau/Zill
  • B305 im Bereich Killianbrücke von BGD in Fahrtrichtung Marktschellenberg; aus Fahrtrichtung Salzburg ist mit Verunreinigungen auf der Fahrbahn zu rechnen
  • Im Gemeindegebiet von Schönau a. Königssee ist auf mehreren Straßen mit Verunreinigungen und Hindernissen zu rechnen.


Laut Mitteilung des Wasserwirtschaftsamts Traunstein ist ab ca. 3:00 Uhr ein Anstieg der Pegel der Saalach in Unterjettenberg und Laufen auf Stufe 3 zu erwarten.


Weitere Informationen werden am morgigen Sonntag, 18. Juli 2021, im Zuge der Pressekonferenz im Landratsamt Berchtesgadener Land in Bad Reichenhall um 09:00 Uhr bekannt gegeben.

 

Aktuelle Informationen gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Landratsamts:

 


2. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen vom 18.07.2021, 0:02 Uhr:

Katastrophenfall nach Starkregen ausgerufen

Einsatzschwerpunkt im südlichen Landkreis

Aufgrund von Überschwemmungen und Murenabgängen im südlichen Landkreis Berchtesgadener Land hat Landrat Bernhard Kern am Samstag, 17. Juli 2021, den Katastrophenfall für das Berchtesgadener Land ausgerufen.


Die bisherigen Einsatzschwerpunkte liegen im Bereich Bischofswiesen, Berchtesgaden, Schönau a. Königssee, Marktschellenberg und Ramsau b. Berchtesgaden mit Überschwemmungen und Murenabgängen. Mehrere Personen sind evakuiert worden und werden derzeit von den Einsatzkräften betreut.


In Berchtesgaden ist die B305 im Bereich Bahnhof/Burger King aktuell nicht passierbar. In Marktschellenberg gibt es Überflutungen im Ortsgebiet, die B305 ist hier gesperrt. Der Ortsteil Scheffau ist derzeit nicht erreichbar.


Nach aktuellem Kenntnisstand sind dem auch zwei Todesopfer bekannt geworden. Ob beide Tote mit dem Hochwasser in Zusammenhang stehen, ist noch abzuklären.


Das Landratsamt informiert außerdem darüber, dass am morgigen Sonntag, 17. Juli 2021, um 09:00 Uhr eine Pressekonferenz im Landratsamt, Salzburgerstraße 64, in Bad Reichenhall stattfinden wird.

 


1. Pressemitteilung Katastrophenfall Starkregen, 17.07.2021, 22:50:

Katastrophenfall im Berchtesgadener Land


Um 22:22 Uhr ist im Berchtesgadener Land aufgrund der Unwetterlage der Katastrophenfall ausgerufen worden.


Weitere Informationen folgen in Kürze.