Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde für das Inkrafttreten der Hotspot-Regelung gemäß der 15. BayIfSMV die Überschreitung der Inzidenz von 1000 amtlich bekanntmachen. Die Regelungen gelten ab dem folgenden Tag.
Da diese Bekanntmachung erst nach Inkrafttreten der 15. BayIfSMV – also am morgigen Mittwoch, 24. November 2021, möglich ist – bedeutet dies für den Landkreis konkret: Das Landratsamt Berchtesgadener Land wird am morgigen Mittwoch, 24. November 2021, die Überschreitung der Inzidenz von 1000 im Amtsblatt bekannt geben. Die Regelung für regionale Hotspots treten ab Donnerstag, 25. November 2021 in Kraft.
Am morgigen Mittwoch gelten damit im Landkreis Berchtesgadener Land noch die allgemeinen Regelungen gemäß 15. BayIfSMV.