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Informationen zur 15. BayIfSMV: Maßnahmen für Hotspot-Regionen ab Donnerstag

Gesundheit von Mensch & Tier
23. November 2021

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) sieht strengere regionale Maßnahmen für Landkreise und kreisfreie Städte vor, in denen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000 überschreitet. Diese gelten im Berchtesgadener Land ab Donnerstag, 25. November 2021.

Wie das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informiert, muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde für das Inkrafttreten der Hotspot-Regelung gemäß der 15. BayIfSMV die Überschreitung der Inzidenz von 1000 amtlich bekanntmachen. Die Regelungen gelten ab dem folgenden Tag.
 

Da diese Bekanntmachung erst nach Inkrafttreten der 15. BayIfSMV – also am morgigen Mittwoch, 24. November 2021, möglich ist – bedeutet dies für den Landkreis konkret: Das Landratsamt Berchtesgadener Land wird am morgigen Mittwoch, 24. November 2021, die Überschreitung der Inzidenz von 1000 im Amtsblatt bekannt geben. Die Regelung für regionale Hotspots treten ab Donnerstag, 25. November 2021 in Kraft.
 

Am morgigen Mittwoch gelten damit im Landkreis Berchtesgadener Land noch die allgemeinen Regelungen gemäß 15. BayIfSMV.