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Informationen zum Christkindlanschießen

Gesundheit von Mensch & Tier
17. Dezember 2021

Das traditionelle Christkindlanschießen durch die Weihnachts- bzw. Böllerschützen kann dieses Jahr unter Beachtung der Corona-Regeln stattfinden. Die Gesundheitsämter der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein informieren zu den geltenden Vorgaben.

Die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen ermöglichen in diesem Jahr eine Durchführung des traditionellen Christkindlanschießens unter bestimmten Voraussetzungen. Zu beachten sind dabei auch für die Schützen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Derzeit gilt für Ungeimpfte und Ungenesene eine Beschränkung auf den eigenen Haushalt plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten werden nicht mitgezählt.

Eine Änderung der bayernweit geltenden Kontaktbeschränkungen tritt am 20. Dezember 2021 in Kraft. Ab Montag gilt damit: Wenn an Zusammenkünften im öffentlichen Raum und auf privat genutzten Grundstücken eine Person teilnimmt, die nicht geimpft oder genesen ist, dürfen sich nur Angehörige des eigenen Hausstands, sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörige eines weiteren Hausstands treffen.
 

Für Veranstaltungen unter freiem Himmel gilt in Bayern entsprechend der Fünfzehnten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) die 2G-Regel. Als Veranstaltung ist das Christkindlanschießen dann einzustufen, wenn das Schießen von Zuschaueransammlungen begleitet wird. Der Zutritt wäre in diesem Fall nur geimpften und genesenen Personen erlaubt und müsste durch den Veranstalter, in diesem Fall die Schützenvereinigungen, kontrolliert werden.
 

Ist eine Kontrolle des Zutritts nicht möglich, sollte das Schießen auf öffentlichen und stark frequentierten Plätzen daher vermieden werden, um Ansammlungen zu vermeiden.