Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Information zur Rückkehr zum Regelbetrieb in KiTas

Bildung, Arbeit & Wirtschaft
11. März 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert über die ab 15. März gelten Regelungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen wie folgt:

7-Tage-Inzidenz unter 50
7-Tage-Inzidenz 50 - 100
7-Tage-Inzidenz über 100

Regelbetrieb:

Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten.

Eingeschränkter Regelbetrieb:

Die Betreuung aller Kinder in festen Gruppen ist möglich.

Notbetreuung:

Es werden nur die Kinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.


Das Landratsamt Berchtesgadener Land wird jeweils am Freitag jeder Woche die für den Landkreis Berchtesgadener Land maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den gesamten Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.


Beispiel: Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Berchtesgadener Land liegt am Freitag, 15. März 2021 über 50, jedoch unter 100: Für die gesamte darauffolgende Woche (15. bis 21. März 2021) befinden sich die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb, selbst, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Laufe der Woche unter den Wert von 50 sinken oder über den Wert von 100 steigen sollte.


Sowohl im (eingeschränkten) Regelbetrieb wie auch in der Notbetreuung findet der Rahmenhygieneplan Anwendung.


Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 19 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), die Sie hier abrufen können.


Organisierte Spielgruppen und Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung

Ab dem 15. März 2021 sind der Betrieb von organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung wieder zulässig. Auch für die organisierten Spielgruppen und die Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung gelten die für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geltenden Regelungen wie oben dargestellt.