Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Information zu den aktuellen Einreisebestimmungen für Pendler nach Österreich

Sicherheit & Verkehr
13. Februar 2021

Aufgrund der seit Mittwoch, 10.2.2021 gültigen COVID-19-Einreiseverordnung Österreichs kommt es an den Grenzübergängen immer wieder zu erheblichen Verzögerungen. Hintergrund ist vor allem die Regelung, nach der PCR-Tests aus kommunalen Testzentren in Deutschland zusätzlich durch eine ärztliche Bestätigung belegt sein müssen. Zu dieser Maßnahme gibt es aktuell einige Unklarheiten. Nach einer Information des Landes Salzburg und wie auch in der Presse zu lesen war, sollen die Tests aus deutschen kommunalen Testzentren denen aus Österreich gleichgestellt werden.

Hierzu wurde bereits am Mittwochabend eine Weisung des österreichischen Gesundheitsministeriums angekündigt. Die schriftliche Bestätigung dieser Ministerweisung steht zum jetzigen Zeitpunkt allerdings weiterhin aus. Das Landratsamt informiert, sobald hierzu weitere Informationen vorliegen.


In der Zwischenzeit ist die Landespolizeidirektion Salzburg eigenen Angaben zufolge bemüht, ihren Einsatz vor Ort den jeweiligen Gegebenheiten (bauliche Situation, Verkehrsaufkommen, Tageszeiten, …) anzupassen. „Grundsätzlich sind wir stets bestrebt, trotz der gesundheitsbehördlich vorgeschriebenen Kontrollen, den maximal möglichen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Die Polizei unterstützt dazu auch jede Verbesserung in diesem Bereich, insbesondere das Bestreben der Behörden, die deutschen COVID-Tests den österreichischen gleichzusetzen.“ Um die Kontrolltätigkeiten an der Grenze zu beschleunigen, wird dazu geraten, alle notwendigen Dokumente wie Testergebnis und Einreiseformular (Pre-Travel-Clearence) griffbereit am Beifahrersitz zu haben.
 


Update vom 13.02.2021, 14:00 Uhr:

Am Samstag, 13. Februar, 00:00 Uhr ist nach Auskunft des Landes Salzburg die angekündigte Änderung der Einreiseverordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums in Kraft getreten. Damit ist nun ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellter Testnachweis einem ärztlichen Zeugnis gleichgestellt.


Update vom 11.02.2021, 08:00 Uhr:

Nach neuesten Informationen durch Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer ist die ärztliche Bestätigung eines deutschen PCR-Tests zur Einreise nach Österreich hinfällig. Das heißt, dass eine Einreise nach Österreich auch mit einem negativen Testergebnis über ein kommunales Testzentrum in Bayern gültig ist. Sobald weitere Informationen bekannt sind, werden diese umgehend bekannt gegeben.


Ursprüngliche Meldung vom 10.02.2021, 16:30 Uhr:

Aufgrund der neuesten Änderungen der österreichischen Einreiseverordnung haben sich für Pendler einige Fragen ergeben. Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert daher über die aktuell gültigen Regelungen.


Für die Einreise nach Österreich sind ab dem heutigen Mittwoch, 10. Februar, neue Regelungen in Kraft getreten. Die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb oder zu familiären Zwecken beziehungsweise zum Besuch des Lebenspartners, ist aktuell nur mit einem ärztlichen Zeugnis oder einem in Österreich ausgestellten Testergebnis möglich. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist binnen 24 Stunden nach der Einreise ein molekularbiologischer Test oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Das ärztliche Zeugnis bzw. das in Österreich ausgestellte Testergebnis sind für Einreisen im Pendlerverkehr sieben Tage nach der Probenentnahme gültig.


Diese Regelung hat zur Folge, dass bei der Einreise nach Österreich aktuell PCR-Tests der bayerischen kommunalen Testzentren nicht akzeptiert werden. Landrat Bernhard Kern steht hierzu bereits in direktem Kontakt mit Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer. „Wir haben bereits mehrfach telefoniert und versuchen rasch eine vertretbare Lösung zu finden“, informiert Bernhard Kern. „Die Ergebnisse der PCR-Tests aus den kommunalen Testzentren in Bayern müssen auf österreichischer Seite dringend anerkannt werden.“


Nach aktueller Regelung gilt: Einem ärztlichen Zeugnis ist ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, das bestätigt, dass die im Testergebnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, gleichgestellt. Dieses muss zumindest folgende Daten umfassen: Vor- und Nachname der getesteten Person, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probennahme, Testergebnis (positiv oder negativ), Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code (Hinweis: Diese Vorgabe muss erst ab 28.02.2021 auf dem Testergebnis aufscheinen). Die im Zuge der Flächentestungen ausgestellten Ergebnis-Bestätigungen können als Testergebnisse im Sinne der COVID-19-EinreiseV herangezogen werden.


Vor der Einreise bzw. Wiedereinreise nach Österreich ist außerdem das „Pre-Travel-Clearance-Formular“ (möglichst elektronisch) auszufüllen. Diese Registrierung ist bei jeder Änderung der angegebenen Daten zu erneuern; spätestens jedoch bei Vorlage eines neuen ärztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses. Somit ist jedenfalls nach sieben Tagen eine erneute Registrierung notwendig.


Informationen zu den Grenzkontrollen und Corona hat das Land Salzburg unter www.salzburg.gv.at/grenzverkehr zusammengefasst. Informationen zu den Testmöglichkeiten im Bundesland Salzburg sind unter www.salzburg.gv.at/coronatests abrufbar.