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Hohe Waldbrandgefahr: Beobachtungsflüge in Teilen Oberbayerns verlängert

Sicherheit & Verkehr
21. Juli 2022

Wegen weiterhin erhöhter Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern die Luftbeobachtung in mehreren Landkreisen im nördlichen und östlichen Oberbayern verlängert. Für den morgigen Freitag, 22. Juli 2022 sind entsprechende Beobachtungsflüge in den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Mühldorf a.Inn, Altötting, Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land angeordnet.

Dies geschieht in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen a.d. Ilm, das insoweit für ganz Oberbayern zuständig ist. Die Flieger starten von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Erding und Mühldorf a.Inn und erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten. Die Beobachtungsflüge finden jeweils am Nachmittag statt. Für die übrigen Landkreise in Oberbayern besteht zum jetzigen Zeitpunkt vorerst keine weitere Anordnung zur Luftbeobachtung.


Aufgrund zunehmender Trockenheit weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Teile Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrandgefahr aus. Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder.


Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon 

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen und nicht zu rauchen.


Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.


Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.

 

Erstmeldung der Regierung von Oberbayern vom 18. Juli 2022:

Die Regierung von Oberbayern hat aufgrund der zunehmenden Trockenheit darauf hingewiesen, dass der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für weite Bereiche Oberbayerns aktuell eine hohe Waldbrandgefahr ausweist. Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs, sonnige Waldlichtungen und Waldränder. 


Die Regierung von Oberbayern bittet dringend darum, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon 

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder zu betreiben,
     
  • keine offenen Feuerstätten zu errichten oder zu betreiben,
     
  • keine Bodendecken abzubrennen und keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise abzusengen,
     
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegzuwerfen
     
  • und nicht zu rauchen.

 

Dies gilt auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.


Wegen anhaltend hoher Waldbrandgefahr hat die Regierung von Oberbayern vorerst bis einschließlich Mittwoch, 20. Juli 2022 weiterhin die Luftbeobachtung für alle oberbayerischen Landkreise angeordnet .Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrandbekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutzbehörden oder Forstbehörden vor Ort.

Die Beobachtungsflüge finden jeweils am Nachmittag statt. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.lrst.de.