Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Dazu gewährt der Freistaat Bayern einen einmaligen Ausgleich entstandener Nachteile in Höhe von 50 % der coronabedingten Nettoeinnahmeausfälle aus Veranstaltungen, Festen und vergleichbaren Aktivitäten im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 – bis zu 2.000 Euro pro Verein.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hilfsprogramms ist grundsätzlich, dass der antragstellende Verein Mitglied in einem Dachverband der Heimatpflege, des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals oder Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragenen Kulturform ist. Die Unterstützung wird nur gewährt, soweit keine anderweitigen Hilfemöglichkeiten bestehen.
Anträge auf Unterstützung können bis spätestens 30. Juni 2021 beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München, eingereicht werden.
Den Antrag sowie die Richtlinien zum Förderprogramm finden Vereine auf der Internetseite des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat unter https://www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine/.