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Geflügelpest ("Vogelgrippe") in Bayern

Gesundheit von Mensch & Tier
16. März 2017

Stallpflicht im Landkreis Berchtesgadener Land aufgehoben

16.03.2017: Vogelgrippe - Keine Stallpflicht mehr im Landkreis Berchtesgadener Land

Das Bayerische Umweltministerium hat kurzfristig entschieden und heute den Veterinärämtern mitgeteilt, dass in Bayern die Stallpflicht nur noch örtlich begrenzt, bei nachgewiesenen Geflügelpestfällen („Vogelgrippe“), zu beachten ist. 


Somit besteht im Landkreis Berchtesgadener Land keine Stallpflicht für Geflügel mehr. Auch Märkte und Ausstellungen sind wieder möglich.


Die bundesweit angeordneten sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen auch in kleineren Geflügelhaltungen gelten aber weiterhin. D.h., dass unbefugtes Betreten verboten ist und bei betriebsfremden Personen Schutzkleidung/-stiefel anzuwenden sind. Die Schutzkleidung ist entweder zu desinfizieren oder bei Einwegmaterialien zu vernichten.


Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt im Landratsamt Berchtesgadener Land unter der Telefonnummer +49 8651 773 304.  

 

14.03.2017: Noch immer keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass die Stallpflicht wegen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) nach wie vor gültig ist.Deutschlandweit wird der Geflügelpesterreger seit November 2016 laufend bei Wildvögeln und in Geflügelbeständen nachgewiesen.


Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen, ebenso wie das Verbot von Geflügelmärkten und Ausstellungen.


Steigende Temperaturen und trockeneres Wetter im Frühjahr - UV-Strahlung ist schädlich für den Erreger - lassen hoffen, dass das Virus schneller inaktiv wird. Sobald die Maßnahmen gelockert oder aufgehoben werden können, wird das Landratsamt über die Presse informieren.


Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773 304.

 

06.02.2017: Nach wie vor keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat. 


Nun sind auch in Bayern schon einige Nutzgeflügelhaltungen betroffen. Ursache war  freilaufendes Geflügel, das durch Wildvögel angesteckt wurde. Neben der Tötung des Tierbestandes wurden gegen die Geflügelhalter Bußgeldverfahren eingeleitet. Um die betroffenen Geflügelhaltungen mussten Sperrbezirke angelegt werden. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden bisher keine Fälle nachgewiesen. Um sicherzustellen, dass dies so bleibt, muss die behördlich angeordnete Stallpflicht für Geflügel weiterhin beachtet werden. Diese gilt für landwirtschaftliche und auch für private Geflügelhaltungen. 


Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen bleiben verboten.


Somit kann eine von vielen Geflügelhaltern erhoffte Entwarnung und Milderung der Maßnahmen derzeit nicht erfolgen. Sobald dies der Fall ist, wird eine Information über die Presse erfolgen.


Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773 304. 

 

29.12.2016: Keine Entwarnung bei Vogelgrippe

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass sich in Bayern die Lage hinsichtlich der Geflügelpest („Vogelgrippe“) keineswegs entspannt hat. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden zwar bisher keine Fälle nachgewiesen, jedoch in Traunstein und Salzburg. In Bayern wurde die Geflügelpest in insgesamt 23 Landkreisen festgestellt. Abgesehen von Rheinland-Pfalz und Saarland sind in Deutschland alle Bundesländer betroffen.


Deshalb müssen alle im Herbst angeordneten Maßnahmen aufrechterhalten werden. So besteht nach wie vor die Stallpflicht für Geflügel sowohl in der Landwirtschaft als auch in der privaten Hobbyhaltung. Auch Geflügelmärkte und Ausstellungen sind weiterhin verboten.


Im Januar wird das für die Tierseuchenbekämpfung in Deutschland zuständige Friedrich-Löffler-Institut eine neue Risikobewertung vorlegen. Sobald die angeordneten Maßnahmen aufgehoben werden können, wird eine Information über die Presse erfolgen.


Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773 304. 

 


24.11.2016: Geflügelmärkte wegen Vogelgrippe verboten

Das Landratsamt Berchtesgadener Land weist darauf hin, dass auf Anweisung des zuständigen Bayerischen Umweltministeriums ab sofort Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen verboten sind. 

Dies gilt auch für Tauben. Tauben erkranken zwar nicht an der Geflügelpest („Vogelgrippe“), können aber das Virus übertragen.

Das Verbot von Märkten und Ausstellungen ist notwendig, da die Geflügelpest sich derzeit in Bayern weiter ausbreitet (siehe Sonder-Amtsblatt vom 24.11.2016).

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die seit dem Wochenende bestehende Stallpflicht für Geflügel unbedingt einzuhalten ist. Sie gilt auch für Kleinstbetriebe und private Halter von Geflügel.

Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt/Veterinäramt unter Telefon +49 8651 773-304.    

 


21.11.2016: Stallpflicht auch im Landkreis Berchtesgadener Land

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat für ganz Bayern eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Diese gilt damit auch für den gesamten Landkreis Berchtesgadener Land mit allen Geflügelbeständen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung mit den Vorgaben für alle Geflügelhalter wurde erlassen (siehe Sonder-Amtsblatt vom 21.11.2016). Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Bisher wurden noch keine Vogelgrippefälle im Landkreis Berchtesgadener Land bestätigt. Unabhängig davon gilt die Stallpflicht sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Menschen sind nicht gefährdet. Hundebesitzer werden jedoch gebeten, ihre Tiere generell vorsorglich anzuleinen.

 


16.11.2016: Vogelgrippe - Das Landratsamt informiert

Nachdem sich die Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Deutschland ausbreitet, informiert das Landratsamt Berchtesgadener Land zur örtlichen Situation im Landkreis.

Es gibt derzeit keinerlei Hinweise auf Vogelgrippe im Landkreis Berchtesgadener Land. Das Landratsamt sollte aber trotzdem informiert werden (Telefon +49 8651 773-304), wenn größere Mengen toter Wasservögel in der Nähe von Seen und Gewässern gefunden werden.  

Das Auffinden einzelner toter Vögel, insbesondere wenn es sich nicht um Wasservögel handelt, muss nicht gemeldet werden.  

Wildlebende Wasservögel bilden das Erregerreservoir für die Geflügelpest. Der in den letzten Tagen in Deutschland nachgewiesene Virustyp H5N8 hat bisher noch nie zu menschlichen Erkrankungen geführt, kann aber zur Ansteckung bei Wirtschaftsgeflügel führen, wenn sich dieses bei Freilandhaltung ansteckt. Eine Stallpflicht besteht derzeit im Landkreis aber nicht.  

Das Gefährdungspotenzial ist im Landkreis Berchtesgadener Land niedriger einzuschätzen, da es für Zugvögel keine vergleichbar großen Gewässer, wie z.B. den Chiemsee oder den Bodensee gibt.