Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Für den Landkreis Berchtesgadener Land müssen in den kommenden Jahren ca. 3.500 Führerscheine pro Jahr umgetauscht werden. Da zu den jeweiligen Stichtagen mit einem erhöhten Aufkommen zu rechnen ist, bittet das Landratsamt um rechtzeitige Antragstellung. Aktuell sind Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1953-1958, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein haben, aufgerufen, ihre Führerscheine umzutauschen. Die übrigen Jahrgänge werden gebeten noch abzuwarten.
Welche Führerscheine müssen bis wann umgetauscht werden?
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
vor 1953 | 19.01.2033 |
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: Führerscheinbesitzer, die vor 1953 geboren wurden, sind von der Regelung bis zum 19.01.2033 ausgenommen (sowohl bei Papier- als auch Kartenführerscheinen). Dies bedeutet, dass Führerscheinbesitzer die vor 1953 geboren wurden bis zum Jahr 2033 selbst entscheiden können, ob Sie nach dem 19.01.2033 noch von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen möchten oder nicht.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag kann direkt im Landratsamt oder wie bisher auch über die Wohnsitzgemeinde gestellt werden. In beiden Fällen ist vorher ein Termin zur Antragstellung zu vereinbaren. Neben der Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren, steht den Bürgerinnen und Bürgern im Landratsamt Berchtesgadener Land auch die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung zur Verfügung: https://lra-berchtesgadener-land.saas.smartcjm.com/m/Fahrerlaubnisbehoerde/extern/calendar/?uid=426e1243-bb14-4944-9655-5efcd6b68e0b
Bei der persönlichen Antragstellung nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt ist eine Abholung des neuen EU-Kartenführerscheins nicht notwendig, da dieser von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt wird. Zu diesem Zeitpunkt verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Der entwertete Führerschein kann als Erinnerungsstück behalten werden.
Wird die persönliche Antragstellung in der Gemeinde vorgenommen, so ist die Abholung des Führerscheins im Landratsamt notwendig. Hier ist jedoch keine persönliche Vorsprache notwendig. Der neue Führerschein kann auch per Vollmacht und der Ausweiskopie des Antragstellers im Landratsamt abgeholt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Entstehende Kosten: 25,30 bis 30,30 Euro (Umtausch-Gebühren je nach Versandart)
Informationen zum Führerscheinumtausch gibt es auch online unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/fahrerlaubnis/umtausch/.