Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Festsetzung neuer Mietobergrenzen

Jugend, Familie & Soziales
29. April 2024

Die Mietobergrenzen im Berchtesgadener Land werden rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht.


Die Mietobergrenzen im Landkreis, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Wohnkosten von Menschen übernehmen, die Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, wurden turnusmäßig überprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist eine Erhöhung der Mietobergrenzen. In der Sitzung des Kreisausschusses im April wurden die Mietobergrenzen rückwirkend ab 1.Januar wie folgt neu festgesetzt:

 

 

 

 

Zone 1

Zone 2

 

 
Ainring

Anger

Bad Reichenhall 

Bischofswiesen

Bayerisch Gmain

Laufen

Berchtesgaden

Marktschellenberg

Freilassing

Ramsau b. Bgd.
Piding Schneizlreuth
Saaldorf-SurheimSchönau a. K.

 

Teisendorf

 

 

netto

inkl. kalte NK*

nettoinkl. kalte NK*

1 Person

440 €

539 €

400 €

499 €

2 Personen

570 €

698 €

510 €

638 €

3 Personen

660 €

808 €

590 €

738 €

4 Personen

790 €

967 €

710 €

887 €

5 Personen

920 €

1.127 €

830 €

1.037 €

6 Personen

1.050 €

1.286 €

940 €

1.176 €

*1,97 € je Quadratmeter


Bei Haushalten mit mehr als sechs Personen erhöht sich der jeweilige Richtwert mit jeder weiteren Person um 120 Euro.