Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Einreise-Quarantäne-Verordnung ändert sich ab 9. November

Sicherheit & Verkehr
06. November 2020

Am kommenden Montag, 9. November 2020 tritt die neue Einreise-Quarantäne-Verordnung (EQV) des Freistaats Bayern in Kraft. Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert über die wichtigsten Änderungen.

Demnach müssen sich Personen, die sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort häuslich absondern. Es besteht außerdem die Verpflichtung, unverzüglich das zuständige Landratsamt zu kontaktieren und auf die Pflicht zur häuslichen Absonderung hinzuweisen; dies mittels digitaler Einreiseanmeldung (Internet Explorer wird nicht unterstützt). Die Quarantäne-Pflicht endet frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise, wenn die betroffene Person über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses dem zuständigen Landratsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegt. Die molekularbiologische Testung darf frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.


Ausnahmeregelungen von der Quarantänepflicht

Für folgende Personengruppen besteht keine Quarantänepflicht:

  • Durchreisende: Personen, die nur zur Durchreise in den Freistaat Bayern einreisen und auf unmittelbaren Weg wieder verlassen.
     
  • Aufenthalt unter 24 Stunden: Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen (z. B. für Einkäufe).
     
  • „Verwandten“-Besuche: Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten und dabei Verwandte ersten Grades, Ehegatten, Lebensgefährten oder Kinder besuchen.
     
  • Grenzpendler: Personen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben und sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder Ausbildung, an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in einem Risikogebiet im Ausland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.
     
  • Grenzgänger: Personen, die ihren Wohnsitz in einem Risikogebiet im Ausland haben und die sich zwingend notwendig zum Zwecke ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückkehren.

    Die sogenannten „Grenzgänger“ sind jedoch verpflichtet, sich unaufgefordert regelmäßig in jeder Kalenderwoche auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen und das Testergebnis der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. Am Landratsamt Berchtesgadener Land steht dafür das E-Mail-Postfach pendler@lra-bgl.de zur Verfügung.

    Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn der Einreise vorgenommen worden sein und ist wöchentlich zu wiederholen. Außerdem ist das negative Testergebnis für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren. In Kalenderwochen, in denen keine Einreise erfolgt, entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines Testergebnisses.

    „Grenzgänger“ können sich bei der kommunalen Teststelle im Vereinsheim in Freilassing gegenüber des Badylons testen lassen. Diese zweite vom Landkreis Berchtesgadener Land eingerichtete Teststelle ist nur für „Grenzgänger“ geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 19:00 Uhr. Eine Testung ist nur mit vorheriger Terminregistrierung möglich. Arbeitgeber, die „Grenzgänger“ beschäftigen, melden sich bei der Berchtesgadener Land Wirtschaftsservice GmbH (BGLW) unter Telefon: +49 8654 77500 oder per E-Mail info@berchtesgadener-land.de an und erhalten alle Informationen zum Ablauf sowie zur Terminregistrierung und geben diese an die Grenzgänger, die sie beschäftigen, weiter. Die „Grenzgänger“ registrieren sich dann mit Termin, lassen sich testen und erfüllen damit ihre wöchentliche Testpflicht. Zusätzlich ist auch eine Testung im kommunalen Testzentrum in Bayerisch Gmain möglich.


Die neue Einreise-Quarantäne-Verordnung gilt vorerst bis 30. November 2020.


Die ganze Einreise-Quarantäne-Verordnung ist unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-630/ abrufbar.


Außerdem beantwortet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die am häufigsten gestellten Fragen unter folgendem Link: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.