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Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

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Dynamisches Infektionsgeschehen im südlichen Landkreis: Morgen erweitertes Testangebot in Berchtesgaden

Gesundheit von Mensch & Tier
26. Februar 2021

Corona-Schnelltests am Parkplatz der WatzmannTherme von 10:00 bis 14:00 Uhr möglich

Im südlichen Teil des Landkreises Berchtesgadener Land ist aktuell ein dynamisches Infektionsgeschehen zu beobachten. Das Landratsamt ruft in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten Landkreis zur Einhaltung der bekannten Maßnahmen und zur besonderen Vorsicht auf. Zusätzlich wird es am morgigen Samstag in Berchtesgaden die Möglichkeit kostenloser Schnelltests geben.


Das Staatliche Gesundheitsamt hat im südlichen Landkreis Cluster identifiziert, die auf private Zusammenkünfte zurückzuführen sind und bereits alle entsprechenden Schritte zur Unterbrechung der Infektionsketten – wie z. B. Ermittlung von Kontaktpersonen, Anordnung von Quarantäne, etc. – in die Wege geleitet. Wichtig für eine reibungslose Nachverfolgung des Infektionsgeschehens ist die lückenlose Angabe der Kontaktpersonen.  In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Personen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verpflichtet sind, auf Verlangen der Behörde ihre Kontaktpersonen vollständig mitzuteilen. Die unvollständige oder nicht korrekte Angabe von Kontaktpersonen ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.


Als zusätzliche Maßnahme und als Angebot an die Bevölkerung im Landkreis Berchtesgadener Land hat das Gesundheitsamt zusätzlich zur morgigen Öffnung der Teststraße in Freilassing kurzfristig eine Schnelltestaktion in Berchtesgaden organisiert. Bürgerinnen und Bürger haben am morgigen Samstag, 27. Februar, von 10:00 bis 14:00 Uhr freiwillig und kostenlos die Möglichkeit, am Parkplatz der Watzmanntherme in Berchtesgaden, Bergwerkstraße 54, einen Schnelltest durchführen zu lassen. Die Testabstriche werden von Mitarbeitern des Gesundheitsamts mit Unterstützung der BRK Bereitschaft Berchtesgaden und der Wasserwacht Berchtesgaden durchgeführt. Für die Durchführung der Tests ist die Anfahrt mit einem PKW notwendig. Das Testergebnis steht bereits nach einer Wartezeit von 15 Minuten fest.


Die Testwilligen werden vor Ort vom Ordnungsdienst eingewiesen. Im Falle eines positiven Testergebnisses muss das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden. Positiv getestete Personen werden vor Ort über das weitere Vorgehen informiert und angewiesen, sich in Quarantäne zu begeben.


Hinweis zur Quarantäne: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Donnerstag die Vorgaben für die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie1 (KP1) sowie für die Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektionen im schulischen Umfeld geändert.


Folgende Punkte sind neu:

  • Quarantäne für Kontaktpersonen der Kategorie I: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens 14 Tage nach dem letzten Kontakt und mit negativer Testung möglich.
  • Hausstandsmitglieder: Die Quarantäne kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn/Abstrichnahme des Primärindexfalls mit negativer Testung beendet werden. Bis zum 20. Tag wird eine Kontaktreduktion empfohlen.
  • Indexperson: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens nach 10 Tagen möglich, wenn die Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist oder sich die Symptome zumindest nachhaltig gebessert haben.
  • Indexperson mit Virusmutation: Ein Ende der Quarantäne ist frühestens nach 14 Tage möglich, wenn die Person 48 Stunden symptomfrei ist oder sich die Symptome zumindest nachhaltig gebessert haben. Zusätzlich muss nach frühestens 14 Tagen eine Testung durchgeführt werden
  • Kohortenisolierung für Schüler: Laut der aktuellen Rechtsgrundlage des Freistaates Bayern entfällt die Möglichkeit der Kohortenisolierung für Schülerinnen und Schüler. Die Regelungen für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen der Kategorie I gelten damit unterschiedslos auch für Schüler. Für die Kontaktpersonen-Einstufung ist eine Risikoermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.