Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Corona-Testungen für die Weihnachtsfeiertage 2020

Gesundheit von Mensch & Tier
23. Dezember 2020

Landkreis und BRK bieten Möglichkeiten an.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert: Die seit 16. Dezember 2020 gültige Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern (11. BayIfSMV) gibt spezielle Regelungen für den Besuch von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Senioren- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen vor.


n der 11. BayIfSMV ist konkret geregelt, dass Besucher während ihres Aufenthalts in der Einrichtung ständig eine FFP2-Maske tragen müssen. Jeder Bewohner darf täglich nur von einer Person besucht werden, die zudem über ein schriftliches oder elektronisches, negatives Testergebnis verfügt.


Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch durchgeführt worden sein. Es zählt dabei immer der Tag der Testung und nicht der Tag der Ergebnisübermittlung als Beginn dieser Frist.


Vom 25. bis 27. Dezember werden diese Fristen um jeweils 24 Stunden verlängert: die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf dann sogar bis zu 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests bis zu vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.


Wer also beispielsweise am 27. Dezember in einem Seniorenheim oder einer ähnlichen Einrichtung einen Besuch machen will, darf einen Schnelltest nicht vor dem 24. Dezember bzw. einen PCR-Test nicht vor dem 23. Dezember durchgeführt haben. Für das Neujahrswochenende gelten dann wieder die kürzeren Fristen (48 Stunden/3Tage).


Kommunales Testzentrum öffnet an Heiligabend und Silvester

Das Corona-Testzentrum Berchtesgadener Land in Bayerisch Gmain ist am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Am 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag) ist das Testzentrum von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.


An den übrigen Tagen ist das Testzentrum von Montag bis Freitag von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. An den Feiertagen (25. Dezember sowie 1. und 6. Januar 2021) sowie samstags und sonntags ist es geschlossen.


Beim Testzentrum können sich alle Landkreisbürgerinnen und -bürger kostenlos testen lassen (PCR-Test). Wichtig ist, dass das Testzentrum nur mit einem Pkw angefahren werden kann. Außerdem müssen die Personen Corona-symptomfrei sein, da dort keine ärztliche Anamnese oder Beratung stattfinden kann. Bei Corona-Symptomen muss immer mit dem Hausarzt Kontakt aufgenommen werden.


Um längere Wartezeiten am Testzentrum zu vermeiden, wird empfohlen, sich vorab unbedingt auf der Internetseite www.testzentrum-bgl.de über die Kapazitätsmöglichkeiten und Wartezeiten zu informieren. Dort stehen auch Informationen über einen möglichst reibungslosen Ablauf vor Ort zur Verfügung.


BRK bietet einmalige Weihnachtsaktion an

Für ältere Menschen, die an den Weihnachtsfeiertagen ihre Liebsten in den Heimen besuchen möchten, aber am 24. Dezember keine Möglichkeit haben, das Testzentrum in Bayerisch Gmain anzufahren, bietet das BRK eine einmalige "Weihnachtsaktion" an. Vier mobile Teams der ehrenamtlichen BRK-Bereitschaften im Landkreis werden am 24. Dezember zwischen 8:00 und 11:00 Uhr die Testungen (PCR-Test) bei betroffenen Bürgern zuhause vornehmen, damit wirklich jeder den vorgeschriebenen max. 72 Stunden alten Negativtest in den Einrichtungen vorweisen kann. Die zu besuchende Einrichtung muss angegeben werden. Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0049 8651 9590-46.


Darüber hinaus stehen auch die Hausärzte als Ansprechpartner zur Verfügung.