Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.
Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.
Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für
Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:
Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Jeder geschäftsfähige Erwachsene kann mit Hilfe einer “Vorsorgevollmacht“ (PDF) oder “Vollmacht“ eine Vertrauensperson bestimmen, die ihn im Notfall vertritt. Dieser Bevollmächtigte handelt im Vertretungsfall eigenverantwortlich und unterliegt nicht der Kontrolle durch das Amtsgericht. Aus diesem Grund sollte für diese verantwortungsvolle Tätigkeit tatsächlich nur ein enger Angehöriger oder Vertrauter gewählt werden.
Mittels einer sogenannten “Betreuungsverfügung“ (PDF) kann man eine Person bestimmen, die im Notfall (z.B. Unfall, Schlaganfall, Demenz) vom Amtsgericht zum rechtlichen Vertreter (Betreuer) ernannt werden soll. Dieser “Betreuer“ ist im Betreuungsverfahren verpflichtet, dem Amtsgericht regelmäßig Rechenschaft zu leisten und benötigt für bestimmte Rechtsgeschäfte die Genehmigung des Gerichts.
Diese Kontrollen möchten die meisten Menschen ihren Partnern, Kindern o.ä. in der Regel ersparen und entscheiden sich aus diesem Grund für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.
Nähere Informationen zu den möglichen Vorsorgevarianten erhalten Sie hier.