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Bayernweite risikobasierte Aufstallung von Geflügelbeständen

Gesundheit von Mensch & Tier
12. März 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert aktuell über die bayernweite risikobasierte Aufstallung von Geflügelbeständen. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird das Infektionsrisiko für ganz Bayern derzeit nach wie vor als hoch angesehen.

Seit dem ersten Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Typ H5N8 bei Wildenten im Landkreis Passau im November 2020 wurde HPAIV in Bayern bei insgesamt 28 Wildvögeln sowie in sechs Hausgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 08.03.2021). Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel sind zu befürchten. 


Aufgrund der aktuellen Risikobewertung des LGL, wonach ein besonders hohes Risiko in unmittelbarer Nähe zu Gewässern liegt, wird zum 13.03.2021 eine Stallpflicht für alle Geflügelbestände des Landkreises Berchtesgadener Land erlassen, die in einem Abstand von weniger als 500 m zu folgenden Gewässern liegen:

  1. Höfener Stausee
  2. Abtsdorfer See
  3. Surspeicher
  4. Ainringer Moos
  5. Höglwörther See
  6. Thumsee
  7. Hintersee
  8. Königssee
  9. Saalach See
  10. Saalach
  11. Salzach


Einzelheiten zur Stallpflicht und den angeordneten Schutzmaßnahmen können der „Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ des Landratsamtes Berchtesgadener Land entnommen werden. Die Allgemeinverfügung ist ab dem 12.03.2021 auf der Internetseite des Landratsamtes verfügbar (siehe Amtsblatt Nr. 10a vom 12.03.2021 - PDF).


Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen effektiv verhindert werden.


Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten (Telefon: +49 8651 773 304).


Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch im Landratsamt unter +49 8651 773 304.


Geflügelhaltung ist meldepflichtig

Abschließend wird drauf hingewiesen, dass Halter von Geflügel (z. B. Hühner, Wachteln, Enten, Puten, Gänse) die Haltung vor Beginn bei der Veterinärbehörde anzeigen müssen. Sollte eine derartige Anzeige versäumt worden sein, ist diese unverzüglich nachzuholen.

 


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Näheres ist auch in der Pressemitteilung Nr. 24/21 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz abrufbar.