Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

Bitte senden Sie vertrauliche Nachrichten aus Datenschutzgründen per Post und nicht per E-Mail. Adressieren Sie alle Post-Sendungen an das Landratsamt an die folgende Anschrift:

Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Richtigstellung zu Internetmeldungen über die Biotopkartierung in Bayern

Umwelt & Natur
06. Mai 2019

Wie das Bayerische Landesamt für Umwelt mitteilt, werden über Nachrichtenkanäle im Internet aktuell Meldungen über die Biotopkartierung verbreitet, wonach bis 06.05.2019 „Einsprüche“ gegen die Biotopkartierung einzulegen sind. Dazu ist folgendes richtigzustellen: Gegen die Erhebung von Daten über das Vorkommen von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Biotopen kann kein Einspruch eingelegt werden. Meldungen über eine durch das Volksbegehren für Artenvielfalt und Naturschönheit – „Rettet die Bienen“ ausgelöste „Einspruchsfrist“ sind falsch, an die Naturschutzverwaltung übermittelte „Einsprüche“ sind gegenstandslos.

Die Biotopkartierung gehört nach Artikel 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu den Aufgaben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Regelmäßige Aktualisierungen der Biotopkartierung sind notwendig, um den Zustand der biologischen Vielfalt in Bayern zu kennen und Vorhaben in Natur und Landschaft möglichst konfliktfrei entwickeln zu können.

 

Die Biotopkartierung Bayern ist eine Fachkartierung ohne unmittelbare rechtliche Wirkung. Im BayernAtlas ist dargestellt, welche Flächen von der Biotopkartierung erfasst worden sind, weil sie den Vorgaben für die Erhebung von Naturschutzfachdaten entsprechen. Den gesetzlichen Schutzstatus einer Fläche bestimmt einzig der aktuelle Zustand, unabhängig davon, ob dieser amtlich bekannt ist oder nicht.

 

 

© Bayerisches Landesamt für Umwelt - www.lfu.bayern.de