Wir sind gerne persönlich für Sie da

Das Landratsamt Berchtesgadener Land bittet für alle persönlichen Erledigungen im Amt um vorherige Terminvereinbarung. Dadurch werden Wartezeiten sowie unnötige Fahrten vermieden. Zudem kann sichergestellt werden, dass die richtigen Ansprechpartner Zeit für Sie haben.

Termine können direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder per Telefon unter +49 8651 773 0 vereinbart werden.

Die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung besteht für

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Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall

7-Tage-Inzidenz unter 100 - Schulen und KiTas öffnen am Montag

Bildung, Arbeit & Wirtschaft
19. Februar 2021

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat aufgrund des heutigen 7-Tage-Inzidenzwerts von 88,7 entschieden, die Schulen und Kitas ab Montag, 22.02.2021 zu öffnen.

Unter Einhaltung des Mindestabstands kann damit ein Präsenzunterricht für folgende Schulen beziehungsweise Jahrgangsstufen erfolgen:

  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen
  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf
  • an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken
  • in den Abschlussklassen der übrigen Schulen gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV


Wo der Mindestabstand nicht durchgehend gewährleistet werden kann, ist in den Wechselunterricht überzugehen. Hinsichtlich der genauen Modalitäten zu Präsenz- oder Wechselunterricht wird darum gebeten, sich direkt mit den entsprechenden Schulleitungen vor Ort in Verbindung zu setzen.


Für alle weiteren Schulstufen gilt weiterhin Distanzunterricht.


Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.
  • Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.


Entsprechend der Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist bei einer Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes des Landkreises von 100 eine Rückkehr zum Distanzunterricht verpflichtend. Die Landkreise haben lediglich die Möglichkeit, mit ihrer Entscheidung einen Tag zu warten, wann absehbar sein sollte, dass der Wert von 100 am übernächsten Tag wieder unterschritten wird.